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Die Bundesregierung hat im August einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Familienleistungen vorgelegt, damit man beispielsweise Elterngeld ganz bequem auf digitalem Weg beantragen kann. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht aber nicht für sich allein, sondern ist im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu bewerten. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, 575 Leistungen der Behörden wie den Antrag auf einen Führerschein bis Ende 2022 online anzubieten und in einem Portalverbund zugänglich zu machen. Das würde viele Behördengänge ersparen, weil man von überall und zu jeder Zeit zum Beispiel BAföG beantragen kann. Das Mammutprojekt kommt allerdings nur schleppend voran. Im Bundestag sprach ich darüber, wieso der Gesetzesentwurf, der Familienleistungen als Bündel digitalisieren will, die Umsetzung eher schlecht als recht gelöst hat. Die Rede kann man sich anschauen oder hier nachlesen:

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