Meine Frage:
Welche Stellen haben bisher Aufgaben innerhalb der Verbundprojekte “Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen (VIKING)” sowie „KI zur Früherkennung von Straftaten (KISTRA)“ (für beide siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) erledigt bzw. werden sie künftig erledigen (bitte für alle beteiligten Verbundpartner ihre jeweiligen Rollen, Aufgaben und deren bereits erledigte und noch geplante Teilvorhaben ausführlich mit Beschreibung nennen), und in welcher Weise sind weltweite Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu den Risiken von KI allgemein in polizeilichen Anwendungen und insbesondere bei Predictive Policing (Früherkennung von Straftaten) in die Gestaltung und Umsetzung dieser Verbundprojekte eingeflossen, die entsprechend von Entwürfen der europäischen KI- Verordnung als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind, so dass besondere und hohe Anforderungen an den Grundrechtsschutz, die Diskriminierungsfreiheit aber auch an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mario Brandenburg:
Sowohl im Projekt „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen“ (VIKING) als auch im Projekt „KI zur Früherkennung von Straftaten“ (KISTRA) haben alle
involvierten Partner ihre Aufgaben gemäß dem jeweiligen aktuellen Projektplan erledigt.
Das Projekt KISTRA läuft Ende dieses Jahres aus und alle Partner haben ihre geplanten Aufgaben umsetzen können. Eine Aufstellung der erledigten Aufgaben für jeden
Verbundpartner ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Projekt VIKING erstreckt sich noch bis Ende 2024, hat jedoch zum letzten Berichtszeitpunkt Ende Juni 2023 erfolgreich seinen Meilenstein absolviert. Jeder Partner hat seine Aufgaben zum Meilenstein erledigt. Eine Aufstellung der erledigten sowie der noch zu erledigenden Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Im Rahmen beider Projekte wird die KI-Forschung in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftswissenschaftlichen Partnern durchgeführt. Diese erarbeiten Empfehlungen für einen ethisch und juristisch konformen Einsatz der KI-Methoden. Im Projekt VIKING werden darüber hinaus die Themen der Diskriminierungsfreiheit sowie der Transparenz und Nachvollziehbarkeit als konkrete Aufgaben bearbeitet. Das Thema Predictive Policing wurde in beiden Projekten nicht adressiert.