Frage:

Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung den Kauf bzw. die Nutzung der Analysesoftware VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse; bitte auch unter Angabe welche Bundesbehörden die Software nutzen sollen) durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (s. www.tagesschau.de/investigativ/br-rec
herche/polizei-analyse-software-palantir-101.html) und welche Datenquellen sollen durch Bundesbehörden hinsichtlich der Zugriffberechtigungen, Datensicherheit und Grenzen der Datenauswertung unter Nutzung der VeRA-Software durchsucht bzw. verknüpft werden (bitte unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlagen)?

Drucksache 202858, Frage 32

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 18. Juli 2022

Der Bund war an dem Verfahren zur Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Analyse- und Recherchesoftware (VeRA) des Freistaats Bayern, welches dieser auch für das Programm Polizei 2020 führte, durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die fachliche und technische Leistungsfähigkeit geprüft und den Anforderungen entsprechend bewertet worden Derzeit wird der Bedarf bei den Behörden des Bundes im Programm Polizei 2020 sowie den Ländern eruiert. Entsprechend des aktuellen oder perspektivischen Bedarfs bei den Teilnehmern wird über die Miete der Software entschieden werden. Die Softwarelösung VeRA ist für die am Programm Polizei 2020 beteiligten Bundesbehörden Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt sowie Polizei beim Deutschen Bundestag grundsätzlich nutzbar. Welche Datenquellen durch die genannten Bundesbehörden genutzt werden sollen, ist noch nicht entschieden. Daher Ist eine Antwort zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen derzeit noch nicht möglich.

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