Frage:

Auf welche Höhe bemessen sich die Gesamtkosten für die Gewährleistung der Sicherheit und für eventuelle sonstige Aufwände im Zusammenhang mit der dreitägigen Hochzeit des Bundesfinanzministers Christian Lindner für den Bundeshaushalt und wie setzen sie sich konkret zusammen (bitte jeweils Kostenposition, Höhe und Haushaltstitel angeben)?

Drucksache 202858, Frage 13

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 18. Juli 2022:

Bei der Hochzeit handelt sich um eine private Veranstaltung, die von der Bundesregierung nicht organisiert oder vorbereitet wurde. Zum Umfang der Veranstaltung und zum Kreis der Teilnehmenden liegen hier über die öffentliche Presseberichterstattung hinaus keine Informationen vor. Eine evtl. Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung an der Veranstaltung erfolgte ebenfalls auf rein privater Basis. Aufgrund des privaten Charakters der Veranstaltung sind die im Zusammenhang mit der evtl. Teilnahme von Regierungsvertreterinnen und -vertretern entstehenden Kosten grundsätzlich selbst von diesen zu tragen. Es bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
Der erforderliche Personenschutz gemäß § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes bei Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes erfolgt unabhängig vom Grund des Auftretens. Die Ausgaben des Bundeskriminalamts (BKA) für solche Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel – so auch hier – nicht einsatzbezogen gesondert erfasst. Nach Maßgabe von § 14 Absatz 2 der Richtlinie für die Nutzung von
Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) werden Regierungsvertreterinnen und -vertretern Dienstkraftfahrzeuge zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zugeteilt. Deren Nutzungsmöglichkeit umfasst neben Dienst- und ggf. Mandatsfahrten somit auch Privatfahrten. Nach § 20 Absatz 1 DKfzR haben Regierungsvertreterinnen und
-vertreter für Privatfahrten in personengebundenen Dienstkraftfahrzeugen kein Entgelt zu entrichten. Nach § 20 Absatz 2 DKfzR bleibt die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen davon jedoch unberührt und ist nach den steuerrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Weitere Ausgaben aus dem Bundeshaushalt aufgrund der Teilnahme von Regierungsvertreterinnen und -vertretern an der Hochzeit sind nicht entstanden.

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