Frage:

Welche konkreten Maßnahmen plant, prüft oder unternimmt das Bundesministerium der Verteidigung derzeit zur Fortführung des CyberLagezentrums der Bundeswehr (bitte für die Maßnahmen den jeweiligen aktuellen Status einschließlich ihres Zeitplans und geplanter Zwischenziele beschreiben, sowie das jeweils dafür geplante Budget angeben) und aufgrund welcher Probleme (ich erbitte eine ausführliche Antwort) ist das Projekt nach einer fünfjährigen Aufbauphase bislang nicht wie geplant einsatzfähig (Vgl. https://www.heise.de/news/Bundesrechnungshof-CyberLagezentrum-der-Bundeswehr-nicht-einsatzbereit-6663724.html)? Drucksache 201679 Frage 138

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 6. Mai 2022

Das Gemeinsame Lagenzentrum Cyberinformationsraum (GLZ CIR) wurde als IT-Prototyp ab 2017 in einem Interimsbetrieb mit ersten Fähigkeiten für das Kommando CIR aufgebaut. Betrieb und weiterer Ausbau wurden im April 2020 in ein CPM-Projekt überführt. Das Bundesministerium der Verteidigung prüft derzeit über das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die Aufhebung des noch andauernden Projektstopps zur Realisierung der weiteren Ausbaustufen. Der Betrieb des GLZ CIR in der derzeitigen Ausbaustufe wird für das Kommando CIR aktuell aufrechterhalten. Im Anschluss sind im Falle der Fortführung folgende Maßnahmen geplant:
• Aufbau des gemeinsamen Lagezentrums Cyberinformationsraum (GLZ CIR) am Standort Rheinbach bis zum 3. Quartal 2023 mit Funktionalitätserweiterung,
• Akkreditierung am Standort Rheinbach und Migration vom derzeitigen Rechenzentrum Wilhelmshaven nach Rheinbach im Zeitraum 4. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024,
• Abschließende Testung und Erteilung der Genehmigung zur Nutzung im Zeitraum 2. bis 3. Quartal 2024,

• Nutzung des GLZ CIR mit weiterer Fähigkeitsentwicklung ab dem 4. Quartal 2024.

Zum geplanten Budget wird auf die eingestufte Anlage verwiesen. Die Ursachen für den Projektstopp waren, dass kritische Forderungen (bspw. automatisiertes Bereitstellen eines Recognized Cyber Picture) nicht – wie ursprünglich geplant – im Zeit- und Kostenrahmen durch die BWI GmbH erfüllbar waren und der sichere Betrieb des GLZ CIR in seiner nächsten Ausbaustufe durch die BWI GmbH auf Grund noch fehlender Service Level Agreements in der Domäne GEHEIM nicht sicher zugesagt werden konnte. Zudem mussten funktionale Forderungen durch den Nutzer weiter spezifiziert werden. Die Beantwortung der Frage zum Haushaltsmittelbedarf kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach §2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Art und Umfang der Fähigkeiten GLZ CIR ermöglichen.

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