Am 18. November wurde das viel diskutierte Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Neben sachlicher Kritik an Inhalt und Prozess des Gesetzgebungsverfahrens wurde vor allem in rechten Telegram-Gruppen massiv und mit vielen falschen Informationen gegen den Gesetzesentwurf mobilisiert. Die Postfächer von uns Abgeordneten wurde regelrecht mit E-Mails geflutet: Innerhalb der letzten anderthalb Wochen erreichten mich mehr als 2.000 E-Mails zum auch als “Infektionsschutzgesetz” bekannten Gesetzesvorhaben, das jedoch in fast allen dieser E-Mails nur “Ermächtigungsgesetz” genannt wurde. Auch vom Ende der Demokratie und einer Corona-Diktatur war die Rede, was eine unsägliche Verharmlosung der Naziherrschaft ist. Mit dem Ermächtigungsgesetz hat Adolf Hitler 1933 die Demokratie faktisch abgeschafft und dem Parlament alle Rechte genommen. Das Bevölkerungsschutzgesetz hat jedoch die Befugnisse der Bundesregierung eingeschränkt und die Rechte des Parlaments gestärkt, z.B. durch eine Befristung von grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen auf vier Wochen und eine Begründungspflicht. Das Grundgesetz ist also weder aufgehoben, noch die Demokratie beendet. Und das sage ich, obwohl ich sowohl das Gesetz im Detail, als auch den Prozess seiner Umsetzung kritisiere (dazu im Detail weiter unten).
In den E-Mails war auch von Zwangsimpfungen oder Zwangsimpfnachweisen die Rede, z.B. bei den digitalen Einreiseformularen bei Einreise aus anderen Ländern. Auch das ist frei erfunden. Weder ist eine Zwangsimpfung, noch ein digitaler Impfnachweis geplant. Das digitale Einreiseformular erfasst nur Ausreiseland, dort besuchte Region, genutztes Verkehrsmittel (z.B. Flugnummer) und wenn es sich um eine Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland handelte, die Adresse und Kontaktdaten, die an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden, damit es sich um die Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben kümmern kann. Weder Impfungen noch Symptome werden dort abgefragt. Das versicherte mir ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums beim Digitalausschuss im Bundestag.
Proteste gegen das Gesetz gab es auch auf der Straße und nach expliziten Aufrufen zur Teilnahme, die mit Gewalt und Drohungen verbunden waren (“Berlin muss brennen wie ein Scheiterhaufen”, “das überlebt keiner von denen und Spahn wird der erste sein”, “Es gibt keine Alternative zum totalen Bürgerkrieg”) und auch in rechtsextremen Kreisen verbreitet wurden, ging die Bundestagspolizei davon aus, dass es Angriffe auf Bundestagsgebäude sowie auf Abgeordnete und ihre Mitarbeiter:innen gebe könnte. Ich habe daher mein komplettes Team ins Home Office geschickt, um niemanden zu gefährden. Mit gemischten Gefühlen bin ich am Morgen vom Hauptbahnhof zum Reichstagsgebäude gelaufen, denn ich trug wie immer meinen roten Hut und war leicht identifizierbar. Passiert ist mir nichts, denn die Proteste konzentrierten sich auf die andere Seite des Reichstagsgebäudes, Richtung Brandenburger Tor. Die Polizei konnte erfolgreich verhindern, dass es zu Durchbrüchen von Demonstranten kam, die sich im Übrigen an keine der Hygieneauflagen hielten. Im Plenum konnten wir während der Debatte den Rauchgeruch der Pyrotechnik riechen, die auf die Bundespolizisten geworfen wurde.
Leider gab es aber Vertreter dieser aggressiven Protestbewegung, die – von der AfD – in den Bundestag geschleust wurden, von dort livestreamten, Abgeordnete belästigten und versucht haben, in Büros einzudringen. Direkt am Plenum wurde Minister Altmaier von einigen dieser Personen bedrängt, belästigt und beleidigt. Das sind ungeheuerliche Vorgänge, die ein Nachspiel haben müssen, denn es ist verboten, Abgeordnete bei der freien Ausübung ihres Mandats zu beeinträchtigen. Das ist eine Missachtung der Demokratie und ihrer Institutionen. Nicht das Bevölkerungsschutzgesetz, sondern Vertreter:innen dieser Querdenkerbewegung, die unterwandert ist von Rechtsextremen, gefährden die Demokratie.
Meine Fraktion hat den Gesetzesentwurf letztlich abgelehnt. Denn auch wenn er nicht das Ende der Demokratie bedeutet, gibt es doch aus unserer Sicht zwei grundsätzliche Kritikpunkte: Zum einen ist es eine Zumutung, ein derartiges Gesetz in einem so unanständig verkürzten Prozess durch das Parlament zu peitschen. Der Digitalausschuss musste extra eine Sondersitzung am Montag ansetzen, weil am Mittwoch schon mittags – vor dem nachmittäglich stattfindenden Digitalausschuss – Debatte und Abstimmung geplant waren. Selbst der Beginn der Mittwochsdebatte musste vorverlegt werden, damit noch am gleichen Tag der Bundesrat abstimmen und der Bundespräsident unterzeichnen konnte. Der Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungsanträgen der Koalition lag nur kurz vor der Debatte im Ausschuss überhaupt vor – ich habe sie nicht einmal lesen können. Für eine so rasante Verabschiedung gab es keinen Grund, die Sitzungspause ist schon seit Anfang September vorbei, es gab seitdem viele Sitzungswochen, die der Bundestag für eine sorgfältige Vorbereitung und Debatte hätte nutzen können – wenn die Bundesregierung nicht den Sommer über gepennt hätte. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass es eine gesetzlichen Grundlage für die Corona-Verordnungen braucht.
Zum anderen macht sich die fehlende Sorgfalt und beschleunigte Erstellung auch im Gesetzenwurf negativ bemerkbar. Nach unserer Einschätzung und nach Auffassung der meisten Sachverständigen, die dazu im Bundestag gehört wurden, sind Teile der neuen Regelungen ungenau oder gar nicht definiert, z.B. was mit Ausgangsbeschränkungen gemeint sein soll – es ist schließlich ein Unterschied, ob man das Haus gar nicht mehr verlassen darf, oder ob die Anzahl der Personen, mit denen man zusammen herumlaufen darf, eingeschränkt werden soll oder was immer es an Interpretationen sonst noch geben könnte. Es ist daher zu befürchten, dass das Gesetz nicht als Grundlage für Verordnungen taugt, die vor Gericht bestand haben sollen. Zudem wurde es versäumt, dem Bundestag ausreichend mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung zuzusprechen, denn auch wichtige Entscheidungen wie die Impfstrategie sollten im Parlament diskutiert werden. Eine detaillierte Kritik findet man bei meinem Kollegen Niema Movassat und den Antrag meiner Fraktion zum Gesetzesentwurf hier.
Die Bundesregierung wird im schlimmsten Fall gezwungen sein, zeitnah weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorzunehmen, um rechtliche Klarheit herzustellen. Auch die Rolle des Parlaments muss noch weiter gestärkt werden. Welche Forderungen für mich und meine Fraktion dabei wichtig sind, lässt sich auch hier nachlesen.