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Neues zu: Infektionsschutzgesetz, IT-Konsolidierung und Digitale Bildung (17.11.2020)
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Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Am 18. November wurde das viel diskutierte Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Neben sachlicher Kritik an Inhalt und Prozess des Gesetzgebungsverfahrens wurde vor allem in rechten Telegram-Gruppen massiv und mit vielen falschen Informationen gegen den Gesetzesentwurf mobilisiert. Die Postfächer von uns Abgeordneten wurde regelrecht mit E-Mails geflutet: Innerhalb der letzten anderthalb Wochen erreichten mich mehr als 2.000 E-Mails zum auch als “Infektionsschutzgesetz” bekannten Gesetzesvorhaben, das jedoch in fast allen dieser E-Mails nur “Ermächtigungsgesetz” genannt wurde. Auch vom Ende der Demokratie und einer Corona-Diktatur war die Rede, was eine unsägliche Verharmlosung der Naziherrschaft ist. Mit dem Ermächtigungsgesetz hat Adolf Hitler 1933 die Demokratie faktisch abgeschafft und dem Parlament alle Rechte genommen. Das Bevölkerungsschutzgesetz hat jedoch die Befugnisse der Bundesregierung eingeschränkt und die Rechte des Parlaments gestärkt, z.B. durch eine Befristung von grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen auf vier Wochen und eine Begründungspflicht. Das Grundgesetz ist also weder aufgehoben, noch die Demokratie beendet. Und das sage ich, obwohl ich sowohl das Gesetz im Detail, als auch den Prozess seiner Umsetzung kritisiere (dazu im Detail weiter unten). 

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