Frage: Ein wie großer Teil der seit Inkrafttreten der Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) in Brandenburg abgegebenen Grundstücke wurden an Wohnungsbaugenossenschaften übertragen (bitte nach
Landkreisen aufschlüsseln und in absoluten Zahlen und als Prozent-Anteil angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Werner Gatzer vom 6. August 2019:

Im Land Brandenburg wurden bis zum 30. Juni 2019 unter Anwendung der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ den Gebietskörperschaften in drei Verkaufsfällen Kaufpreisabschläge für den Verbilligungszweck „Nutzung für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden“ gewährt. Liegenschaftsverkäufe für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erfolgten im Land Brandenburg bisher nicht und somit auch keine Weiterveräußerungen an Wohnungsbaugenossenschaften.