Frage: Welche wissenschaftlichen Analysen und Ausarbeiten hat die Bundesregierung in den letzten sieben Jahren zur Folgenabschätzung von Hackbacks angefertigt oder durch Dritte anfertigen lassen? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 8. Juli 2019:

Der von der Fragestellerin verwendete Begriff „Hackback“ wird von der Bundesregierung konzeptionell weder für Aktivitäten der Cyber-Abwehr noch der Cyber-Verteidigung verwendet. Der Beantwortung dieser Frage legt die Bundesregierung das Verständnis zugrunde, dass unter dem Begriff „Hackback“ Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr oder der Cyber-Verteidigung zu verstehen sind, die im Ausland angewendet werden.

Die Bundesregierung hat in den letzten sieben Jahren keine wissenschaftlichen Analysen und Ausarbeiten zur Folgenabschätzung von Maßnahmen im Sinne der Fragestellung angefertigt oder in Auftrag gegeben.