Anke Domscheit-Berg: AfD will Freiheit im Netz schützen, um ihre Hetze besser verbreiten zu können
In einem Antrag der AfD-Fraktion gibt sie vor, die Meinungsfreiheit im Internet schützen zu wollen. Doch was die AfD aber unter Meinungs- und Pressefreiheit versteht, weicht sehr stark davon ab, was Konsens in der Gesellschaft ist. Sie will praktisch einen Freifahrtschein für die eigene rassistische Hetze. Für mehr Freiheit im Internet fordern wir in der Linksfraktion z.B. verbindliche Sicherheitsstandards, Verschlüsselung, ein modernes Urheberrecht, eine Meldepflicht für Sicherheitslücken und ein Verbot von Staatstrojanern.

Redetext

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen, liest man den AfD-Antrag ohne Kontext, findet man durchaus einige sinnvolle Forderungen, die auch die Linksfraktion schon lange aufstellt. Wir haben uns im Bundestag schon gegen Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, da gab‘s hier noch keine AfD Fraktion. Und Gleiches gilt für die Forderung nach verbindlichen Sicherheitsstandards, nach Netzneutralität,mehr IT Sicherheitsforschung, mehr Verschlüsselung, und ein modernes Urheberrecht, das ohne Uploadfilter auskommt, nur um ein paar Punkte zu nennen. Bei Sicherheitslücken fordern wir allerdings nicht nur, dass der Staat sie nicht auf dem grauen Markt kauft, um sie später auszunutzen. Die Linksfraktion fordert eine Meldepflicht, denn nur wenn Sicherheitslücken gemeldet werden, können Hersteller dafür sorgen, dass sie schnell geschlossen werden und die IT-Sicherheit im Interesse aller erhöhen. Anders als die AfD sind wir gegen jegliche Formen von Staatstrojanern. Denn auch für einen einmaligen Einsatz eines Staatstrojaners müssten diverse Sicherheitslücken auf Halde und geheim gehalten werden. Sicherheitslücken gibt es aber nicht nur auf IT-Geräten von Terroristen, sondern eben auch auf den gleichen IT-Geräten von normalen Bürger*innen. Und wer wissentlich Sicherheitslücken geheim hält, der gefährdet unser aller Sicherheit, gerade in einer digitalen Gesellschaft, in der vom Krankenhaus über Unternehmen bis zur Behörde alles von der Integrität informationstechnischer Systeme abhängt. Ich warne davor, den Antrag der AfD ohne Kontext zu lesen. Darin wird behauptet, dass es der AfD Fraktion um die Meinungs- und Pressefreiheit geht. Was die AfD aber unter Meinungs- und Pressefreiheit versteht, weicht doch sehr stark davon ab, was Konsens in der Gesellschaft ist. Sie will praktisch einen Freifahrtschein für die eigene rassistische Hetze. Seriöse Medien diskreditiert sie systematisch als Lügenpresse, sperrt unliebsame Journalist*innen von Parteitagen aus, toleriert seelenruhig, dass ihre Anhänger Pressevertreter auch tätlich angreifen und bei der Arbeit behelligen. Bei einer Demonstration der AfD in Magdeburg wurden Journalisten aus der Demo heraus mit Pfefferspray attackiert, darunter auch ein Kameramann des ZDF. So sieht Pressefreiheit also aus, wenn die AfD sie definiert. Fakenews werden vor allem am liebsten von ihr selbst verbreitet, zum Beispiel die Behauptung, Mohammed sei der am häufigsten vergebene Name für männliche Neugeborene in Berlin. Es ist der Faktenfinder der Tagesschau, der solche Fake News regelmäßig entlarvt. Leider verbreiten sich solche Behauptungen aufgrund des profitorientierten Geschäftsmodells sozialer Netzwerke besonders breit und richten Schaden an. Sie sind nicht strafbar, aber perfide und demokratiefeindlich. Mit Meinungsfreiheit meint die AfD natürlich auch nicht die Freiheit Andersdenkender, die z.B. ihre Hassreden als rassistisch und rechtsextrem bezeichnen. So klagte die AfD – empfindsam wie sie ist – gegen die Meinungsäußerung, sie sei eine rechtsextreme Partei und hat leider verloren. Nicht die AfD, sondern Gerichte haben die Meinungsfreiheit verteidigt. Selbst die wenigen Grenzen, die die Meinungsfreiheit in Deutschland hat, möchte die AfD aufweichen. AfD-Politiker wurden bereits wegen Volksverhetzung verurteilt und auch Bundestagsabgeordnete wie Weidel und von Storch reizen aus, wie weit sie gehen können, ohne wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden mit Äußerungen, die so abstoßend sind, dass ich sie hier nicht wiederholen möchte. Gleichzeitig beschwert sich Frau von Storch über ungerechtfertigte Twittermeldungen durch Dritte und fordert: „Warum sperrt Twitter die nicht einfach? Ratzfatz wäre dieser totalitäre Sumpf trockengelegt.“ Diese einseitige Version von Presse- und Meinungsfreiheit hat mit unserem Verständnis von demokratischen Grundrechten nichts zu tun. Das sehen zum Glück auch viele andere so und daher gilt weiterhin der schlichte Fakt: Wir sind mehr. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren haben. §219a gehört abgeschafft.