Frage: Über welche Informationen zur Höhe und zum Anteil der an Social Businesses gehenden Startup-Wirtschaftsförderung verfügt die Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Förderung durch Bund, sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch Länder und sonstige Förderer) (BT-Drucksache 19/8082)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019
Der Anteil von Sozialunternehmen an der Start-up-Förderung des Bundes wird grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung ist zudem nicht bekannt, ob und inwieweit der Anteil von Social Businesses in den Förderprogrammen der Länder bzw. von Dritten erfasst wird. Viele Förder- und Beratungsangebote der Bundesregierung adressieren auch gewerbliche Sozialunternehmen. Dies sind beispielsweise im Rahmen der Gründungsfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Programme Mikromezzaninfonds, EXIST und der German Accelerator. Seit 2013 sind im Rahmen des Mikromezzaninfonds 54 der 2 671 stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 2 178 500,00 Euro an gewerblichen Sozialunternehmen eingegangen worden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder: Baden-Württemberg: 8, Bayern: 5, Berlin: 1, Brandenburg: 0, Bremen: 0, Hamburg: 2; Hessen: 1, Mecklenburg-Vorpommern: 8, Niedersachsen: 7, Nordrhein-Westfalen: 11, Saarland: 2, Sachsen: 3, Sachsen-Anhalt: 2, Schleswig-Holstein: 3, Thüringen: 1. Seit 2007 sind schätzungsweise 12 Prozent der rund 2 000 Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium im weiteren Sinne dem sozialen Unternehmertum zuzurechnen (die durchschnittliche Fördersumme betrug ca. 97 630 Euro). Angaben über eine Verteilung nach Ländern liegen nicht vor. Beim Programm German Accelerator lassen sich seit Programmstart 2012 circa 2 Prozent der bisher 225 geförderten Start-ups als Social Business definieren. Da der German Accelerator nicht finanziell, sondern durch die kostenlose Bereitstellung von Mentoringleistungen, Büroräumen und Workshops fördert, lässt sich eine Gesamtsumme der Förderung nicht errechnen.