04.01.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/356

Die BAföG-Höchstsätze liegen unter den „Hartz 4“ Regelsätzen. Dabei haben beide Leistungen den Zweck, das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum zu sichern. Die Unterschreitung der Sätze unter das Existenzminimum beim BAföG sind nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE verfassungswidrig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu Stellung zu beziehen, so dass das gegenwärtig laufende gerichtliche Verfahren politisch flankiert wird. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/498 vor. Antwort als PDF herunterladen