26.10.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/15

Interessenvertretung gegenüber Politik, Parlament und Verwaltung ist zulässiger Bestandteil des politischen Systems. Dieser Austausch muss aber transparent sein. Das verpflichtende, sanktionsbewehrte Lobbyistenregister stellt dies sicher. Interessenvertreter*innen müssen gegenüber der/m Beauftragten angeben, wer wann und mit welchen Mitteln versucht Einfluss zu nehmen und welche Funktionsträger*innen getroffen wurden. Für Gesetzesvorlagen gibt es einen legislativen Fußabdruck über die Einflussnahme. (zum PDF)