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Frage:

Wie genau ist technisch vollständig ausgeschlossen, dass unbefugte Dritte (z. B. US -Sicherheitsbehörden) Zugriff auf Daten des Zensus 2022 erhalten, weil etwa Inhalte von Zensus2022.de und/oder der Zensus2022 online Fragebögen laut Berichten über Server eines US-Unternehmens (vermutlich Cloudflare) laufen sollen (siehe www.kuketz-blog.de/zensus-2022-statistischesbundesamthostet-bei-cloudflare/), das einerseits dem CloudAct und dem Patriot Act der USA unterliegt und dessen Server andererseits Endpunkt der SSLVerschlüsselung von zensus2022.de sein sollen, sowie außerdem für die Verschlüsselung ein von Cloudflare/US California ausgestelltes Zertifikat nutzen (siehe Zertifikatsinformation auf der Website zensus2022.de) und in wieweit wurde der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Prozesse zur Absicherung des Datentransfers und in die Ausgestaltung der dazugehörigen Datenschutzinformationen eingebunden (Drucksache 201978, Frage 32)?

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