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Frage

In welcher Höhe wird es im Bundeskanzleramt mit den aus dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat übertragenen Zuständigkeiten entsprechend des Organisationserlasses vom 14. März 2018 einen zusätzlichen oder sonst erweiterten Etat geben, und falls nein, aus welchem Etat werden die Aufgaben, die sich aus der Zuständigkeit ergeben, finanziert werden?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. Marz 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT- Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über den konkreten Umfang einer Aufgaben-, Stellen- und Personalübertragung auf das Bundeskanzleramt und über die organisatorische Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Etatisierung der hiermit verbundenen Aufgaben können daher noch nicht beantwortet werden.

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