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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.