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Frage: In welcher Art und Weise setzt die Bundesregierung das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ mit Blick auf digitale Gewalt gegen Frauen um, beispielsweise im Hinblick auf Studien zur. Erhebung des Ausmaßes digitaler Gewalt, der Einrichtung von Staatsanwaltschaften und/oder der angemessenen Ausstattung von Frauenberatungsstellen, damit diese zukünftig verstärkt zu digitaler Gewalt beraten können, und welche weiteren Pläne verfolgt sie zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt? (Drucksache 19/26311)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 26. Januar 2021

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet alle staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen, die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der aus ihr erwachsenden Verpflichtungen in jeweils eigener Kompetenz zu ergreifen.

Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen bilden aus Sicht der Bundesregierung einen integralen Bestandteil der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Zur Frage der Anwendbarkeit der Istanbul-Konvention und zum Begriff der digitalen Gewalt wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Digitale Gewalt gegen Frauen“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/6174, siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2) verwiesen.

In Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt plant das BMFSFJ derzeit in Absprache mit BMI und BKA eine neue repräsentative und erstmals geschlechtervergleichende Studie zu Gewalt gegen Frauen und Männern. Diese Studie soll ein breites Spektrum von Gewaltformen in den Blick nehmen. Auch digitale Gewalt wird bei den Befragungen eine Rolle spielen.

Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist eine Frage der Behördenorganisation, die nach § 143 Absatz 4 GVG zulässig ist und in den Zuständigkeitsbereich der Landesjustizverwaltungen fällt.

Für das Vorhandensein und die Ausstattung von Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und anderen Facheinrichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind primär die Bundesländer zuständig.

Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat die Bundesregierung im Jahr 2013 auf gesetzlicher Grundlage das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet, um von Gewalt betroffene Frauen niedrigschwellig direkt unterstützen und beraten zu können. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein kostenfreies, rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 08000 116 016 oder online erreichbares, mehrsprachiges, barrierefreies und anonymes Beratungsangebot.

Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt, dazu zählt aus- drücklich auch digitale Gewalt gegen Frauen. Das Hilfetelefon wird von

gewaltbetroffenen Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften genutzt. Zugleich bietet die Webseite www.hilfetelefon.de Zugang zu Informationen und Beratung.

Im Oktober 2020 ist die zentrale Opferschutzplattform (http://hilfe-inf o.de) im Internet gestartet. Damit wird der Zugang zu Informationen für Betroffene von Straftaten erleichtert. Die Opferschutzplattform beinhaltet Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, u. a. zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen, praktischen und psychologischen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren. Über den Beratungs-Stellen-Finder können Betroffene eine Opferhilfeeinrichtung in ihrer Nähe suchen. Die Opferschutzplatt- form enthält auch zahlreiche Video- und Audiointerviews sowie Erklärvideos, um die Informationen für Betroffene leicht zugänglich zu machen. Die Informationen sind u. a. nach bestimmten Betroffenengruppen sowie deliktsspezifisch gebündelt und beinhalten auch Informationen für Frauen, die Opfer von digitaler Gewalt geworden sind.

Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen gerade während der Corona- Pandemie besser zu unterstützen, ist das Ziel eines im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ durch das BMFSFJ geförderten Projekts „Hilfesystem 2.0“ – Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie“. Drei Millionen Euro stehen seit Projektbeginn (15. Oktober 2020) für das Hilfesystem bereit ˗ für Technik sowie für Unterstützung auf digitalen Wegen für gewaltbetroffene Frauen durch Fortbildung der Beraterinnen und Berater und qualifizierte Sprachmitt- lung. Das Projekt wird von der Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) umgesetzt. Es leistet einen Beitrag sowohl zur Aufrechterhaltung als auch zur Verbesserung des Hilfesystems unter den erschwerten Bedin- gungen der Pandemie und bietet damit Beratungsstellen die Möglichkeit, sowohl das technische Equipment auf den aktuellen Stand zu bringen als auch die Kompetenzen der Beratenden – auch im Hinblick auf die Bera- tung in Fällen digitaler Gewalt – zu stärken.

Dies wird es denjenigen Frauen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, erleichtern, trotz der notwendigen Kontaktbeschränkungen Hilfe und Unterstützung zu erlangen.

Darüber hinaus fördert das BMFSFJ ebenfalls im Rahmen des Bundesförderprogramms derzeit zwei weitere Projekte, die sich auf digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen fokussieren:

  1. Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt: Hilfen für Betroffene und Qualifizierung des Frauenunterstützungssystems (Kurz: „Aktiv gegen digitale Gewalt)“ des bff-Bundesverband der Frauenbe- ratungsstellen und Frauennotrufe.Das Projekt fokussiert sich mit seinen Maßnahmen auf die Qualifizie- rung des Frauenunterstützungssystems und schwerpunktmäßig auf den Schutz von Frauen und Mädchen als Betroffene. Weitere Infor- mationen unter www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/.
  2. Schutz vor digitaler Gewalt unter Einbeziehung der Datensicherheit im Frauenhaus; Projekt der Frauenhauskoordinierung (FHK).Mit der Umsetzung des Projektes unterstützt die FHK die Frauenhäuser bundesweit bei der Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt und zur Datensicherheit von Bewohnerinnen, ihren Kindern und der Mitarbeiterinnen. Dazu wird abschließend ein Schutzkonzept erstellt. Weitere Informationen unter www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/digitale-gewalt/.

Die Information über verschiedene Formen von Gewalt und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesem Thema ist Inhalt der bundesweiten Initiative #Stärker als Gewalt des BMFSFJ. Sie ist Teil des Aktionsprogrammes der Bundesregierung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und setzt sich dafür ein, dass mehr betroffene Frauen und Männer den Mut haben und sich wehren, wenn sie von körperlicher, sexueller, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind. Die Kampagne möchte erreichen, dass mehr Menschen im Umfeld von betroffenen Per- sonen hinsehen und helfen.

Von September bis Oktober 2020 legte die Initiative einen thematischen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von digitaler Gewalt. Höhepunkt war ein Aktionstag gegen digitale Gewalt.

Weitere Informationen https://staerker-als-gewalt.de/initiative/aktion/akt ionstag-gegendigitale-gewalt. Auf der Website der Initiative wurden die Informationen zu digitaler Gewalt mit vielen neuen Artikeln und praktischen Hilfsmöglichkeiten und -angeboten ausgebaut.

Die Website www.stärker-als-gewalt.de bündelt den Zugang zu einer Vielzahl an bundesweiten Hilfe- und Beratungsangeboten. Über die Ko- operation mit Partnerorganisationen hinaus bringt die Initiative weitere gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Unternehmen und Privatper- sonen für Öffentlichkeitsaktionen zusammen, die die Sensibilisierung und Aufklärung als Multiplikatoren vorantreiben. Für die Umsetzung der Initiative (2019-2022) sind seitens des Bundes rund 4 Mio. Euro vorgesehen.