Frage:
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von Sven Herpig (https://twitter.com/z_edian/status/1534505092820393985), dass es sich bei sog. Hackbacks um “technische, intrusive (i. S. v. Einwirkung auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit), Maßnahmen im Rahmen von defensiven (i. S. d. Reactio, nicht der Actio) Operationen im In- und/oder Ausland zum Neutralisieren, Abschwächen und/oder Zurechnen von kriminellen, nachrichtendienstlichen und/oder militärischen Aktivitäten gegen staatliche oder KRITIS-IT-Infrastrukturen handelt und falls die Bundesregierung diese Definition nicht teilt, wie definiert sie sog. Hackbacks?
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