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Frage

Zu welchem Ergebnis kam die im Digitalausschuss vom 27. Januar 2021 von Armin Schuster erwähnte Untersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Cell Broadcast-System, und was ist der aktuelle Umsetzungsstand zur konformen und rechtzeitigen Umsetzung von „EU-Alert“? (BT-Drucksache 19/31818, Frage 45)

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß (BMWi) vom 27. Juli 2021

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation („Kodex“) sowie der Modernisierung des Telekommunikationsrechts. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2021.

Im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes erfolgt keine Umsetzung von Artikel 110 des Kodex (öffentliches Warnsystem), da hier eine abweichende Umsetzungsfrist bis zum 21. Juni 2022 gilt.

Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine Umsetzung von Artikel 110 des Kodex im nationalen Recht erfolgen kann. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, wie und ggf. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine verpflichtende Einführung der Cell-Broadcasting-Technologie als Erweiterung des bestehenden Warnsystems unabhängig von europäischen Vorgaben erfolgen kann.