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Frage: Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Gesamtprojektleitung der IT-Konsolidierung des Bundes und der BWI GmbH findet die Ertüchtigung der BWI GmbH im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes statt und wie ist konkret die Kostenübernahme für Investitionen seitens der BWI GmbH vertraglich geregelt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 04. Oktober 2019:

Die BWI ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft mit der Bundesrepublik Deutschland als alleinigem Gesellschafter und mit eigener Rechtspersönlichkeit. Insofern beschließt der Gesellschafter, mittels. Aufsichtsratsbeschluss, über Eigenkapitalerhöhungen, die die BWI für Investitionen zur Ertüchtigung nutzt. Das Instrument der Eigenkapitalerhöhung der BWI kam im Rahmen des Projekts IT-Konsolidierung Bund mehrfach erfolgreich zur Anwendung.