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Frage: Wie viele Apps von Bundesbehörden sind nur mit Apple- oder Google-Konto nutzbar (wie z. B. die BeihilfeApp des Bundesverwaltungsamts) und ist geplant diese Apps anderweitig bereitzustellen? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 5. August 2020
Die Gesamtzahl der Apps wird wegen der verteilten fachlichen Zuständigkeiten nicht zentral erhoben. Die Beihilfe-App wird zum Beispiel über die Stores von Apple und Google bereitgestellt. Der Zugang zum Fachdienst Beihilfe-App wird aber nicht über Google-, Facebook- oder Apple-Accounts ermöglicht, sondern nur über den eigenen Login-Dienst der Beihilfe-App des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Dort wo Apps für die Nutzung durch mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, muss dies bei der Apple-Plattform technisch bedingt durch den App-Store erfolgen, wofür ein Apple-Konto erforderlich ist. Bei der Android-Plattform erfolgt die Bereitstellung über den Play-Store für dessen Nutzung ein Google-Konto erforderlich ist. Die Nutzung großer App-Store Anbieter wird in diesem Kontext im Übrigen auch seitens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen, da diese die Apps vorab auf Schadsoftware prüfen (www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/lnfektionswege/lnfektionSmartphone/infektion-smartphone_node.html). Die Bundesregierung wird im Rahmen der Digitalisierung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Dienste browserbasiert und damit plattformunabhängig zur Verfügung stellen (etwa im Rahmen der Dienste des Onlinezugangsgesetzes über das Bundesportal).