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Am 26. August 2024 urteilte das VG Köln, dass Andy Scheuer rechtswidrig massiv auf die per Gesetz unabhängig agierende Bundesnetzagentur Einfluss genommen hat, um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV) bei der Versteigerung der 5G Lizenzen zu verhindern. Diese DAV hätte Telekommunikationsdienstleistern ohne eigene Netze (Bsp. Freenet, Aldi Talk, früher auch 1&1) einen fairen Zugang zu den Netzen der großen Telekommunikationskonzerne (Deutsche Telekom, Telefonica, Vodafone) zu erhalten, also zu Netzen mit ungedrosselten Bandbreiten und zu angemessenen Preisen, die nicht diskriminierend sein dürfen. Eine DAV gab es bereits bei Einführung des 3G Netzes, sie führte zu einem breiten Angebot mit z.T. viel günstigeren Preisen für Endkunden. Bei der Versteigerung der 4G Lizenzen lobbyierten die Netzbetreiber erfolgreich gegen die Diensteanbieterverpflichtung, um ihre Wettbewerber zu benachteiligen. Die negativen Folgen für den freien Markt und für die Verbraucher:innen waren enorm, weshalb der Druck auf die Bundesnetzagentur von allen Seiten wuchs, um bei der 5G Versteigerung die Diensteanbieterverpflichtung wieder einzuführen. Diese Prozesse habe ich als Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur begleitet und war zeitweise recht optimistisch, denn es gab parteiübergreifende Unterstützung, die gleiche Forderung von einigen Bundesländern, es gab positive Stellungnahmen der Monopolkommission und des Bundeskartellamtes. Dann kam der Mobilfunkgipfel von Andy Scheuer, dem damaligen Minister für Verkehr und Digitale Infrastruktur und kurz danach seine rechtswidrige Einflussnahme auf die BNetzA, die im übrigen von Seiten Bundesregierung und Bundesnetzagentur immer vehement abgestritten wurde, und von da an hatte die DAV keine Chance mehr.

Die Folge: Wettbewerber der Großkonzerne bekamen keinen oder nur sehr stark gedrosselten Zugang zum 5G Netz, außerdem nur zu überteuerten Preisen und der faire Wettbewerb war behindert, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenmarkt. Für Verbraucher hieß das höhere Preise und weniger vielfältige Angebote, deshalb habe ich diese Praxis stets kritisiert und fordere nach wie vor die Wiedereinführung der Diensteanbieterverpflichtung. Dafür gibt es gerade eine Chance, denn in 2025 laufen viele Mobilfunklizenzen aus und bei der Verlängerung dieser Lizenzen kann die BNetzA Auflagen machen und auch eine DAV wieder vorschreiben.

Zum Urteil des OVG Köln nehme ich als digitalpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und als stellv. Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur wie folgt Stellung:

„Erst bescheinigte der EU Rechnungshof Andi Scheuer, den Glasfaserausbau in Deutschland durch seine falsche Förderpolitik aktiv zu behindern, nun urteilt ein deutsches Gericht zu seiner rechtswidrigen Einflussnahme auf die BNetzA bei der Vergabe der 5G Frequenzen. Das zweifelhafte Vermächtnis von Andy Scheuer ist also, dass er bundesweit den Zugang zu schnellen Netzen behindert, verlangsamt und verteuert hat, sowohl bei Glasfaser, als auch bei 5G. Er hat sich offensichtlich von Lobbyisten der großen Netzbetreiber zum Werkzeug machen lassen und mit seiner Politik die Wettbewerbsverzerrungen im Telekommunikationsmarkt weiter verstärkt, trotz Warnungen auch von der Monopolkommission und dem Bundeskartellamt.

Derartige Behinderungen des freien Marktes sind nicht nur für die Wettbewerber der Deutschen Telekom und anderer großer Netzbetreiber schlecht, sondern auch für die Verbraucher:innen, die auch heute noch in Deutschland viel mehr Geld für viel schlechtere Netze bezahlen müssen. Dass ich als linke Politikerin jahrelang im Beirat der Bundesnetzagentur für mehr freien Wettbewerb streiten mußte, während eine erklärtermaßen wirtschaftsnahe Bundesregierung den freien Markt dermaßen behindert, fand ich schon ziemlich schräg. Ich hoffe, dass sich dieser Fehler bei der anstehenden Verlängerung der auslaufenden Frequenzen nicht wiederholt.“

Berichterstattung ZDF. heute

Quelle: Dominik Rzepka https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/5g-scheuer-verkehrsminister-frequenzvergabe-urteil-einflussnahme-bundesnetzagentur-100.html

Hier geht es zum Urteil des VG Köln vom 26.08.2024

Hier geht es zum ZDF-Beitrag vom 27.08.2024