Frage: Wie häufig erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Maßnahme aus den Kategorien eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten (bitte aufschlüsseln nach Kategorie)? (BT-Drucksache 19/4946)

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 5. Oktober 2018:

Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt in dem eine Maßnahme nach Kategorie eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten erfolgte. Die diesbezüglich vom Rat der Europäischen Union angenommenen Schlussfolgerungen vom 16. April 2018 fallen unter die Kategorie Stabilitätsmaßnahmen, also Kategorie 3 der  Umsetzungsrichtlinien.

Frage: Warum wird der Inhalt des Schreibens des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vom 27. Juni 2018 an die EU-Kommission vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) als internes Schreiben bezeichnet, und was war der konkrete Inhalt des Schreibens (www.tagesschau.de/ausland/seehofer- brexit-101.html; https://twitter.com/BMI_Bund/ status/1016322745746051072)? (BT-Drucksache 19/3592)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 23. Juli 2018:

Die drei Schreiben vom 27. Juni 2018, mit denen sich der Bundesminister Horst Seehofer an seine Fachkollegen in der EU-Kommission ge- wandt hat, sind auf Anfrage der Bundestagsverwaltung zugleitet worden und liegen dort vor.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftli- chen Frage 46 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundes- tagsdrucksache 19/3484 vom 17. Juli 2018 verwiesen.

1. Frage: Was ist der Inhalt der Digitalstrategien der Bundesministerien, die laut „Handelsblatt“ vom 11. Juni 2018 an das Bundeskanzleramt geschickt wurden? (BT-Drucksache 19/3288)

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 2. Juli 2018:

Die dem Bundeskanzleramt zugleiteten digitalpolitischen Vorhaben der Bundesministerien befinden sich innerhalb der Bundesregierung derzeit in Abstimmung und unterfallen daher noch dem Kernbereich exekutiver Verantwortung.

 

2. Frage: Wer wird an der Sitzung des Digitalkabinetts am 27. Juni 2018 im Bundeskanzleramt teilnehmen, und wie lautet die Tagesordnung der Sitzung des Digitalkabinetts? (BT-Drucksache 19/3288)

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 2. Juli 2018:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kabinettausschusses Digitalisierung entnehmen Sie bitte der folgenden Liste.

Der Kabinettausschuss befasste sich mit den Themen

  • Umsetzungsstrategie Digitalisierung,
  • KI-Strategie, Blockchain-Strategie und Wandel der Arbeitswelt so- wie der
  • Weiterentwicklung der IT-Steuerung des Bundes.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kabinettausschusses „Digitalisierung“ am 27. Juni 2018

1. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

2. BM Olaf Scholz

3. BM Horst Seehofer (Vertretung durch PSt Dr. Günter Krings)

4, BM Heiko Maas

5. BM Peter Altmaier

6. BM’in Dr. Katarina Barley

7. BM Hubertus Heil

8. BM’in Dr. Ursula von der Leyen

9. BM’in Julia Klöckner

10. BM’in Dr. Franziska Giffey

11. BM Jens Spahn

12. BM Andreas Scheuer

13. BM’in Svenja Schulze

14. BM’in Anja Karliczek

15. BM Dr. Gerd Müller

16. BM Dr. Helge Braun

17. StM’in Dorothee Bär

18. StM’in Prof. Monika Grütters

19. Stv. Regierungssprecherin Ulrike Demmer

Frage: Wie viele Fälle von Darstellungen von Missbrauchshandlungen an Kindern (Kinderpornografie) sind der Bundesregierung für das Jahr 2017 in Deutschland bekannt geworden, und wie viele dieser Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt? (BT-Drucksache 19/2922)

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz vom 18. Juni 2018:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden „Verbreitung, Er- werb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“ (Schlüssel 143200) erfasst. Im Jahr 2017 wurden 6 512 Fälle registriert. Die Aufklärungsquote lag 2017 bei 89,5 Prozent, das entspricht 5 825 auf- geklärten Fällen.

Die in der PKS enthaltenen Zahlen können jedoch nur einen Teil der in Deutschland tatsächlich bekannt gewordenen Fälle darstellen. Folgende Fallkonstellationen werden in der PKS nicht erfasst:

  •   Hinweise, die direkt bei einer Staatsanwaltschaft eingehen, in denen aber keine weiteren Ermittlungen durch die Polizei beauftragt werden, beispielsweise aufgrund von Verfahrenseinstellungen.
  •   HinweiseaufStraftateninDeutschland,diebeimBundeskriminalamt (BKA) aus dem Ausland eingehen, bei denen allerdings kein konkre- ter Tatort in Deutschland feststellbar ist.Demnach sind die genannten Fallzahlen der PKS um etwa 8 400 weitere Fälle zu ergänzen, die von einer US-amerikanischen Organisation über- mittelt wurden. Eine Aufklärung dieser Sachverhalte war mangels ge- eigneter Ermittlungsansätze nicht möglich. Die Daten finden bisher kei- nen Eingang in die PKS, weil sie zwar deutschen IP-Adressen, nicht aber einer konkreten Person in einem Bundesland zuzuordnen sind. Gleich- wohl müssen für eine Einschätzung der Lage beide Zahlen zusammen- gefasst werden. Im Ergebnis erlangte die deutsche Polizei im Jahr 2017 Kenntnis von mindestens rund 14 900 Fällen. Die Aufklärungsquote re- duziert sich somit jedenfalls von knapp 90 auf rund 40 Prozent.Auf diesen Umstand und die Limitierungen bzgl. der PKS-Erfassungen hat das Bundeskriminalamt in der Vergangenheit bereits mehrfach hin- gewiesen. Mögliche Anpassungen der Erfassungsrichtlinien wurden durch das BKA in den Diskussionsprozess eingebracht. Konkrete Ände- rungen der PKS müssen zwischen Bund und Ländern abgestimmt und beschlossen werden.

 

Frage: Wer waren die geladenen Gäste beim Expertengespräch „Künstliche Intelligenz“, welches am 29. Mai 2018 im Bundeskanzleramt stattfand, und welche sind die Ergebnisse dieses Gesprächs? (BT-Drucksache 19/2610)
 

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 1. Juni 2018:

Die Bundeskanzlerin hat für den 29. Mai 2018 zu einem Expertengespräch zum Thema „Künstliche Intelligenz“ die folgend aufgeführten Personen aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen ins Bundeskanzleramt eingeladen:

Dr.-Ing. Reinhold Achatz Thyssenkrupp AG

Prof. Dr.-Ing. Christian Bauckhage Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme

Hans Beckhoff Beckhoff Automation GmbH & Co.KG

Prof. Dr. Jürgen Beyerer Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung

Dr. Michael J. Black Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Chris Boos Arago GmbH

Dr. Stefan Breit Miele & Cie. KG

Dr. Hans Dietl Ottobock Healthcare Products GmbH

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Ecker Infineon Technologies AG

Dr. Stephan Ewen data Artisans

Prof. Dr. Michael Feindt Blue Yonder

Dr. Gereon Frahling DeepLGmbH

Elmar Frickenstein BMWGroup

Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin Technische Universität München

Prof. Dr. Dietmar Harhoff Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbe- werb

Prof. Dr. Matthias Hein Universität Tübingen

Dr. Ralf Herbrich Amazon Development Center Germany GmbH

Dr. Dr. Karsten Hiltawsky Drägerwerk AG & Co. KGaA

Prof. Dr. Thomas Hofmann Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Dr. Klaus Hommels Lakestar Advisors GmbH

Ralf Klinkenberg RapidMiner GmbH

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer Georg-August-Universität Göttingen

Max Laemmle Fraugster

Dr. Bernd Leukert SAP SE

Prof. Dr. Volker Markl Technische Universität Berlin

Dr. Michael May Siemens AG

Prof. Dr. Katharina Morik Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Klaus-Robert Müller Technische Universität Berlin

Dr. Christoph Peylo Robert Bosch GmbH

Dr. Norbert Pfleger SemvoxGmbH

Prof. Dr. Peter Post Festo AG & Co. KG

Frank Riemensperger Accenture GmbH

Prof. Dr. Jürgen Schmidhuber Dalle-Molle-Forschungsinstitut für Künstliche In- telligenz (IDSIA)

Prof. Dr. Bernhard Schölkopf Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Dr. Harald Schöning Software AG

Prof. Dr. Thomas Seidl Ludwig-Maximilians-Universität München

Daniel Siewert Ubermetrics Technologies GmbH

Dr. Roland Vollgraf Zalando SE

Prof. Dr. Wolfgang Wahlster Deutsches Forschungszentrum für Künstliche In- telligenz

Tabea Wilke botswatch GmbH

Dan Wucherpfennig Leverton

Seitens der Bundesregierung haben neben der Bundeskanzlerin der Chef des Bundeskanzleramtes, die Bundesministerin für Bildung und For- schung, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales, der Bundesminister für Verkehr und digi- tale Infrastruktur sowie die Staatsministerin für Digitalisierung teilge- nommen.

Das Gespräch diente dem Austausch über Potenziale und Herausforde- rungen der Künstlichen Intelligenz für Deutschland. Die Ergebnisse des Expertengesprächs fließen in die zu erarbeitende nationale Strategie für Künstliche Intelligenz ein.

Fragen

1. Welches ist nach der Ansicht der Bundesregierung der letztmögliche Zeitpunkt für die Änderung des Wahlrechts zur Europawahl 2019 in Deutschland, um nach meiner Auffassung sowohl internationalen Konventionen als auch demokratischen Gepflogenheiten über freie und faire Wahlen zu entsprechen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Wegfalls der 5 Prozent bzw. 3 Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 in Deutschland auf die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlamentes?
Antworten

 

Antworten

Zu 1.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
Der letztmögliche Zeitpunkt für eine Änderung des Wahlrechts hängt davon ab, ob eine Wahlrechtsänderung sich bereits auf die Wahlvorbereitung und Bewerberauf- stellung oder nur auf Vorgänge am Wahltag und bei der Ergebnisfeststellung bezieht. Nach dem Verhaltenskodex für Wahlen der Venedig-Kommission des Europarats vom 30. Oktober 2002 (Mitteilung Nr. 190/2002, Kapitel 65) sollten Änderungen des Wahlrechts kurz vor der Wahl (weniger als ein Jahr) vermieden werden.
Der Zeitpunkt für die Umsetzung von Recht der Europäischen Union in der Bundes- republik Deutschland hängt außerdem von den Vorgaben des Unionsrechts ab.
Zu 2.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
-2-
Der Wegfall der 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel hat dazu ge- führt, dass im 8. Europäischen Parlament sieben Parteien mit Stimmanteilen von 0,6 Prozent bis 1,7 Prozent mit jeweils einem einzelnen Sitz vertreten sind, der ihnen bei Geltung einer 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel nicht zugeteilt worden wäre.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Europäische Parlament in seiner Ent- schließung vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäi- schen Union (2015/2035(INL)) eine verbindliche Schwelle zwischen 3 Prozent und 5 Prozent für die Verteilung der Sitze vorgeschlagen und seine Ansicht bekundet, dass diese Maßnahme für die Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Europäischen Parlaments wichtig ist, da so eine weitere Fragmentierung verhindert wird.

Fragen

1. Wie genau ist die Zusammensetzung der Daten-Ethikkommission, die laut Aussage eines Vertreters
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 18. April 2018 im Mai erstmalig tagen wird, und in welchem Turnus wird sie in Zukunft tagen?

2. Wie wird entschieden, mit welchen Themen sich die Daten-Ethikkommission der Bundesregierung
beschäftigen soll, und inwiefern wird die Kommission sich dabei externen Sachverstand einholen?

 

Antwort

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl

Die Fragen 62 und 63 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die regierungsinterne Abstimmung zu Struktur, Zusammensetzung und Aufgabenzuschnitt der Daten-Ethikkommission findet derzeit statt. Von dem Ergebnis dieser Abstimmung hängt ab, wie oft und in welcher Zusammensetzung die Daten-Ethikkommission tagen und mit welchen
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1979 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Themen sie sich beschäftigen wird. Dabei ist auch denkbar, dass die Daten-Ethikkommission
sich im Rahmen von Expertenanhörungen externen Sachverstandes bedienen wird.
Die Daten-Ethikkommission wird ihre Arbeit zügig aufnehmen.

 

(zum Dokument)

Frage

„Welche Kriterien gelten für die Trassenführung einer Europastraße und was spricht dagegen, die bestehende E251 zwischen Neubrandenburg und Berlin auf vorhandene Bundesautobahnen zu verlegen?“

Antwortbrief ansehen

Frage

Welche neuen Zuständigkeiten ergeben sich beim Bundeskanzleramt im Bereich Digitalisierung oder sollen noch entstehen, wie sind oder werden diese Änderungen personell unterlegt und handelt es sich dabei um bereits bestehende Stellen aus welchen anderen Ministerien oder aber um neu geschaffene Stellen?

Antwort

Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übertragen. Konzeptionell soll dabei das Gefüge der IT-Steuerung Bund strategisch und insbesondere in Bezug auf ressortübergreifende Aspekte weiterentwickelt weiden. In einer neu geschaffenen Abteilung soll die Koordinierung für den Bereich Digitalpolitik u.a. in den beteiligten Gremien, bei digitaler Infrastruktur und eGovernment ausgebaut werden. In der Abteilung sollen überdies innovative Planungsinstrumente verstetigt und strukturell verankert werden. Für diese Aufgaben soll das Bundeskanzleramt intern personell umstrukturiert und Stellen aus dem BMI übernommen werden. Für dabei neu entstandene Aufgaben sind die neuen Stellen eingerichtet worden. Die organisatorischen Planungen über ihre Einfügung in eine neue Struktur sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

(zum Dokument)

Frage

In die Zuständigkeit welchen Staatssekretärs / welcher Staatssekretärin fallen die Zuständigkeiten aus dem BMI, die mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 dem Bundeskanzleramt übertragen wurden, und Inwieweit betrifft sie – direkt oder indirekt — das BSI?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über die organisatorische Eingliederung und Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Zuständigkeit einzelner Funktionsträger können daher noch nicht beantwortet werden. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

(zum Dokument)