Fragen

1. Wie genau ist die Zusammensetzung der Daten-Ethikkommission, die laut Aussage eines Vertreters
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 18. April 2018 im Mai erstmalig tagen wird, und in welchem Turnus wird sie in Zukunft tagen?

2. Wie wird entschieden, mit welchen Themen sich die Daten-Ethikkommission der Bundesregierung
beschäftigen soll, und inwiefern wird die Kommission sich dabei externen Sachverstand einholen?

 

Antwort

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl

Die Fragen 62 und 63 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die regierungsinterne Abstimmung zu Struktur, Zusammensetzung und Aufgabenzuschnitt der Daten-Ethikkommission findet derzeit statt. Von dem Ergebnis dieser Abstimmung hängt ab, wie oft und in welcher Zusammensetzung die Daten-Ethikkommission tagen und mit welchen
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1979 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Themen sie sich beschäftigen wird. Dabei ist auch denkbar, dass die Daten-Ethikkommission
sich im Rahmen von Expertenanhörungen externen Sachverstandes bedienen wird.
Die Daten-Ethikkommission wird ihre Arbeit zügig aufnehmen.

 

(zum Dokument)

Frage

„Welche Kriterien gelten für die Trassenführung einer Europastraße und was spricht dagegen, die bestehende E251 zwischen Neubrandenburg und Berlin auf vorhandene Bundesautobahnen zu verlegen?“

Antwortbrief ansehen

Frage

Welche neuen Zuständigkeiten ergeben sich beim Bundeskanzleramt im Bereich Digitalisierung oder sollen noch entstehen, wie sind oder werden diese Änderungen personell unterlegt und handelt es sich dabei um bereits bestehende Stellen aus welchen anderen Ministerien oder aber um neu geschaffene Stellen?

Antwort

Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übertragen. Konzeptionell soll dabei das Gefüge der IT-Steuerung Bund strategisch und insbesondere in Bezug auf ressortübergreifende Aspekte weiterentwickelt weiden. In einer neu geschaffenen Abteilung soll die Koordinierung für den Bereich Digitalpolitik u.a. in den beteiligten Gremien, bei digitaler Infrastruktur und eGovernment ausgebaut werden. In der Abteilung sollen überdies innovative Planungsinstrumente verstetigt und strukturell verankert werden. Für diese Aufgaben soll das Bundeskanzleramt intern personell umstrukturiert und Stellen aus dem BMI übernommen werden. Für dabei neu entstandene Aufgaben sind die neuen Stellen eingerichtet worden. Die organisatorischen Planungen über ihre Einfügung in eine neue Struktur sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

(zum Dokument)

Frage

In die Zuständigkeit welchen Staatssekretärs / welcher Staatssekretärin fallen die Zuständigkeiten aus dem BMI, die mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 dem Bundeskanzleramt übertragen wurden, und Inwieweit betrifft sie – direkt oder indirekt — das BSI?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über die organisatorische Eingliederung und Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Zuständigkeit einzelner Funktionsträger können daher noch nicht beantwortet werden. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

(zum Dokument)

Frage

Existieren technische Übergänge oder Verbindungen irgendeiner Art zwischen der IT-Infrastruktur des Bundestages und dem IVBB?

 

Antwort

Der Deutsche Bundestag ist mit einem „NdB-Anschluss Typ 5“ (Bandbreite: 1 GBit/s, redundante Leitungsführung über 2 getrennte Wege) an den IVBB angeschlossen.
Der Anschluss an den IVBB dient im Wesentlichen der krisensicheren Kommunikation mit der Bundesregierung, da IVBB-Zugänge eine hohe Verfügbarkeit bieten. Auch wird z. B. ein sicherer E-Mail-Austausch mit der Regierung über den IVBB gewährleistet.
Neben dem Deutschen Bundestag sind daher beispielsweise auch der Bundesrat und weitere Verfassungsorgane an den IVBB angeschlossen.
Maßnahmen zur Sicherung der Kommunikation des Deutschen Bundestages liegen in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung.

(zum Dokument)

Frage

In welcher Höhe wird es im Bundeskanzleramt mit den aus dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat übertragenen Zuständigkeiten entsprechend des Organisationserlasses vom 14. März 2018 einen zusätzlichen oder sonst erweiterten Etat geben, und falls nein, aus welchem Etat werden die Aufgaben, die sich aus der Zuständigkeit ergeben, finanziert werden?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. Marz 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT- Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über den konkreten Umfang einer Aufgaben-, Stellen- und Personalübertragung auf das Bundeskanzleramt und über die organisatorische Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Etatisierung der hiermit verbundenen Aufgaben können daher noch nicht beantwortet werden.

(zum Dokument)