»Die Behauptung, man evaluiere ja existierende Gesetze, ist frech, da die Bundesregierung wiederholt selbst in Gesetzen vorgeschriebene Evaluationen einfach nicht vornimmt«, ordnet Domscheit-Berg ein. Es bleibe intransparent, was die Regelungen überhaupt gebracht hätten und ob der Nutzen die Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen überhaupt rechtfertige. »Dass dieser Nachweis bei Überwachungsgesetzen zu erbringen ist, hat jedoch auch der EuGH im letzten Jahr eingefordert. Diese Bundesregierung setzt sich einfach über bestehende Rechtsprechung hinweg«, sagt Domscheit-Berg.