Das Bundesverkehrsministerium hat erst nach mehrmaliger Nachfrage und nach Ablauf der Frist eine allgemein gehaltene Antwort geschickt, die sich in weiten Teilen an der Antwort auf eine Frage von Anke Domscheit-Berg vom 5. April orientiert. Laut Ministerium liegt die Zuständigkeit für die Definition des Einnahmeaufteilungsverfahrens bei den Ländern und wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Branche entwickelt. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums schrieb uns, dass bei dem Verfahren „keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet“ würden. Für die Ausgabe und Kontrolle des Deutschlandtickets würden die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens gelten, eine Zuständigkeit des Bundes sei nicht gegeben.