Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr. (…) Die linke Digitalpolitikerin Anke Domscheit-Berg warnte hingegen, dass die Regierung Schlupflöcher nutzen könne, um doch noch anlasslos zu speichern. Sie dürfte damit vielleicht Recht behalten, denn so klar wie Grüne und FDP die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, so klar plädiert Innenministerin Faeser dafür, das Maximum aus dem EuGH-Urteil herauszuholen. Sie spricht davon, dass eine IP-Speicherung etwa an Flughäfen und in „Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung“ zulässig sei – was eine Türe öffnet für einen Flickenteppich an Vorratsdatenspeicherungen. Faeser beteuert zwar, dass sie keine „alten Debatten“ führen wolle, will aber weiter pauschal IP-Adressen auf Vorrat speichern – „für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit“. Sie tut also genau das, dreht eine weitere Runde in der endlosen Vorratsdatenspeicherungsdebatte und setzt letztlich die Zombie-Linie der Union innerhalb der SPD fort.