Sicherheitsbehörden in der EU dürfen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen. Eine pauschale Aufbewahrung durch Telekommunikationsunternehmen sei nicht zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten höchstrichterlichen Urteil. Die netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Anke Domscheit-Berg, forderte die Bundesregierung auf, »endlich den Zombie Vorratsdatenspeicherung zu beerdigen«.