Frage: Kamen bei der Zerschlagung und Übernahme der Emotet zugeordneten IT-Infrastruktur (s. www.zei t.de/digital/datenschutz/2021-01/bka-emotet-scha dstoffware-unschaedlich-europol) auch offensive Methoden und Werkzeuge (zum Beispiel sogenannte Hackbacks – breit interpretiert) zum Einsatz, und wie viele Ermittlerinnen und Ermittler weiterer deutscher Behörden waren am Einsatz beteiligt (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? (Drucksache 19/26440)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 3. Februar 2021

Die schriftliche Frage betrifft ein Ermittlungsverfahren, das unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – geführt wird. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht beendet. Es wird um Verständnis gebeten, dass sich die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht weitergehend zu den Einzelheiten des laufenden Ermittlungsverfahrens äußert. Für weitere öffentlich verfügbare Informationen wird auf die auf die Pressemitteilung von ZIT und Bundeskriminalamt (BKA) (www.bka.de/ DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2021/Presse2021/210127_pm Emotet.html) sowie auf ein Pressestatement von BKA-Präsident Holger Münch (www.bka.de/SharedDocs/Videos/Informationsvideos/PR_Emot et/PR_Emotet_imagevideo.html?nn=27934) verwiesen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Schadsoftware „Emotet“ hat das BKA auf der Website zusammengetragen (www.bk a.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/StraftatenImInternet/FAQ/F AQ_node.html); auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert unter www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Press e/Pressemitteilungen/Presse2021/210127_Emotet-Statement.html.