Frage: Welche Vereinbarung (Dauer, Aufwand, Ressourcen, Budget etc.) hat die Bundesregierung mit den Projektpartnern zur Weiterentwicklung (Pflege, Wartung, Bugfixes, Funktionserweiterung etc.) der Corona-Warn-App getroffen? (BT-Drucksache 19215/17)
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Im Rahmen des mit der SAP SE & Co. KG geschlossenen Vertrages wurde für die in Abhängigkeit von der initialen Entwicklungsleistung der Corona-Warn-App zu bestimmende Vergütung für Support und Pflegeleistung eine Summe in Höhe von 1.367.145,00 Euro vereinbart. Die Leistungen sind in dem Zeitraum vom 15. Juni bis 31. Mai 2021 zu erbringen. Umfasst werden neben der Analyse und der Behebung von Problemen auch Leistungen zur Verbesserung der Anwendung. Die Berücksichtigung der Pflege, der Wartung, von Bugfixes und die Funktionserweiterung sonstiger Systemkomponenten erfolgt aufgrund des mit der T-Systems International GmbH geschlossenen Vertrages im Rahmen der anfallenden allgemeinen Betriebskosten. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Vertragslaufzeit vom 15. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2021 nach anfallender Leistung.