Frage: Verstößt das Projekt „ WiFi4EU“ nach Einschätzung der Bundesregierung wegen der erforderlichen Registrierung zur Nutzung eines WLAN-Zugangs gegen die DSGVO, zum Beispiel gegen Art. 7 Abs. 4, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung diesbezüglich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und/oder Vertretern der EU-Kommission unternommen, oder geplant?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Bilger vom 08. Oktober 2019:
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen die Maßnahmen der EU-Kommission in Bezug auf das EU-Förderprogramm „WiFi4EU“ im Einklang mit geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.