Frage: Wie häufig erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Maßnahme aus den Kategorien eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten (bitte aufschlüsseln nach Kategorie)? (BT-Drucksache 19/4946)
Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 5. Oktober 2018:
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt in dem eine Maßnahme nach Kategorie eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten erfolgte. Die diesbezüglich vom Rat der Europäischen Union angenommenen Schlussfolgerungen vom 16. April 2018 fallen unter die Kategorie Stabilitätsmaßnahmen, also Kategorie 3 der Umsetzungsrichtlinien.