Frage

Welche neuen Zuständigkeiten ergeben sich beim Bundeskanzleramt im Bereich Digitalisierung oder sollen noch entstehen, wie sind oder werden diese Änderungen personell unterlegt und handelt es sich dabei um bereits bestehende Stellen aus welchen anderen Ministerien oder aber um neu geschaffene Stellen?

Antwort

Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übertragen. Konzeptionell soll dabei das Gefüge der IT-Steuerung Bund strategisch und insbesondere in Bezug auf ressortübergreifende Aspekte weiterentwickelt weiden. In einer neu geschaffenen Abteilung soll die Koordinierung für den Bereich Digitalpolitik u.a. in den beteiligten Gremien, bei digitaler Infrastruktur und eGovernment ausgebaut werden. In der Abteilung sollen überdies innovative Planungsinstrumente verstetigt und strukturell verankert werden. Für diese Aufgaben soll das Bundeskanzleramt intern personell umstrukturiert und Stellen aus dem BMI übernommen werden. Für dabei neu entstandene Aufgaben sind die neuen Stellen eingerichtet worden. Die organisatorischen Planungen über ihre Einfügung in eine neue Struktur sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

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