Frage

Mit welchen konkreten Verhandlungspositionen will die Bundesregierung ihr zentrales Ziel eines hohen Schutzstandards für Kinder und Jugendli- che (siehe auch Protokollerklärung vom Novem- ber 2021: https://data.consilium.europa.eu/doc/do cument/ST-13203-2021-ADD-1/x/pdf) bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA) erreichen (bitte in der Antwort explizit Bezug auf das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot verhal- tensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche in DMA bzw. DSA nehmen und die Position Deutschlands dazu, sowie mögliche ergänzende oder alternative Vorschläge der Bundesregierung beschreiben und begründen) (Drucksache 20/894, Frage 129 und 130)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich hinsichtlich verhaltensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Services Act (DSA) für das vom Europäischen Parlament gefor- derte Verbot ein. Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Schutzniveau des deutschen Jugendschutzgesetzes erhalten bleibt. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung einen Textvor- schlag in die Verhandlungen einbringen. Hierzu führt die Bundesregie- rung Gespräche mit der Europäischen Kommission, der französischen Ratspräsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten und diskutiert dabei verschiedene Lösungsansätze.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) unterstützt die Bundesregierung die Stoßrichtung des Vorschlags des Europäischen Parlaments für eine Regelung für personalisierte Werbung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe aa). Ein Regelungsansatz im Zusammen- hang mit Artikel 5 wäre denkbar.

Frage 2

Setzt sich die Bundesregierung im aktuellen Tri- logverfahren dafür ein, dass große digitale Platt- formen, wie gemäß der Transparenzvorschriften bei Recommending Systems (Artikel 24a) im Par- lamentsentwurf der EU-Verordnung Digital Ser- vices Act vorgesehen, bestimmte Daten und Algo- rithmen offenlegen müssen, ohne das sich Platt- formen auf den Schutz von „Geschäftsgeheimnis- sen“ berufen und damit Transparenzpflichten um- gehen können, und falls nicht, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich in den Trilogverhandlungen zum DSA ebenso wie das Europäische Parlament sowohl für mehr Transparenz als auch für den notwendigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein.