Mit dem überfälligen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz hätte die Große Koalition Verbraucher:innen und ihre Daten besser schützen und gleichzeitig Europarecht in nationales Recht umsetzen können. Statt nutzerfreundlicher Alternative zum Cookie Terror findet sich im Gesetz nur eine neue Bestandsdatenauskunft, die von Karlsruhe sicher auch beim 3. Versuch für verfassungswidrig erklärt wird.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien ist in der Tat seit Jahren überfällig; es soll Rechtsunsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und Anbietern beenden und EU-Recht in nationales Recht umsetzen.
Leider bleibt dieser Gesetzentwurf dennoch hinter unseren Erwartungen zurück. Verbraucherschutz findet man dort einfach zu wenig; denn der Gesetzentwurf vertritt primär offensichtlich die Interessen von Unternehmen und die Überwachungswünsche Herrn Seehofers. Das lehnt die Linksfraktion ab.
So nutzt die Bundesregierung dieses Datenschutzgesetz für eine Ausweitung der Bestandsdatenauskunft, obwohl Karlsruhe schon zwei frühere Versionen in Teilen für verfassungswidrig erklärte. Das erste Urteil erging 2012 nach acht Jahren Verfahrensdauer, das zweite Urteil 2020 nach sieben Jahren Verfahrensdauer. Bei dieser zweiten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht war ich eine von 6 000 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern. Auch wenn ich weiß, dass auch dieses Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht vermutlich kassiert werden wird, macht es mich, ehrlich gesagt, richtig rasend, dass das der Bundesregierung scheißegal ist und sie weiter solche Gesetze verabschiedet – weil sie dann wieder sieben oder acht Jahre diese Gesetze anwenden kann, bevor sie kassiert werden.
So sollen nicht nur Telemediendienste Bestandsdaten herausgeben, sondern auch, wer daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Welchen Kreis von Adressaten man damit eigentlich meint, bleibt der Interpretation überlassen. Das können im Grunde auch Krankenhäuser und Cafés sein, die Zugang zu Telemediendiensten vermitteln. So etwas lässt das Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen.
Das Gesetz sollte eher „Telemedienüberwachungsgesetz“ heißen statt „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre“. Die Erwartungen erfüllt der Gesetzentwurf aber auch bei der Neuregelung der Cookies nicht. Die Bundesregierung hätte Internetsurfer endlich davon erlösen können, ständig Cookie-Warnungen wegklicken zu müssen.
Dies wäre möglich gewesen, ohne dass Nutzer/-innen auf den Schutz ihrer Privatsphäre verzichten müssen, wenn die Bundesregierung ermöglicht hätte, Entscheidungen pro oder kontra Tracking pauschal zu treffen, zum Beispiel mittels Do-not-track-Funktion im Browser oder in einer App.
Dann könnte nämlich ein elektronisches Helferlein meine Einstellungswünsche in den Cookie-Pop-ups unsichtbar im Hintergrund eintragen, ohne dass ich das jedes Mal selber machen muss. So hat das die europäische E-Privacy-Richtlinie im Übrigen auch vorgesehen.
Aber im Gesetzentwurf findet sich dergleichen nicht, obwohl es in früheren Entwürfen mal drinstand. Da hatten Verbraucher/-innen wohl mal wieder die schlechtere Lobby als Unternehmen, die von Onlinewerbung leben. Einem solchen Gesetzentwurf kann die Linksfraktion nicht zustimmen.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auch 2021 nichts im Strafrecht verloren haben; § 219a gehört abgeschafft!
Vielen Dank.