Seit Jahren mache ich mich stark für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor den vielfältigen Formen digitaler Gewalt, weil die Bundesregierung viel zu wenig tut. In unserem Antrag fordern wir als Linksfraktion u. a. bessere Opferunterstützung, effektivere Strafverfolgung, mehr Forschung und eine Reform der Impressumspflicht.
Vorab im Plenum:
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Anke DomscheitBerg… Herr Amthor, das ist übrigens eine spannende Debatte, die wir gerade haben. Vielleicht interessiert Sie das auch. – Er hört nicht zu, sehen Sie. – Ich rede mit Ihnen, Herr Amthor. Wir sind gerade in einer spannenden Debatte, möglicherweise interessieren Sie sich dafür. Das wäre gar nicht schlecht, wenn Sie sich jetzt mal aufs Zuhören konzentrieren würden.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Amthor!
Heute debattieren wir über drei Anträge von drei demokratischen Oppositionsfraktionen zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, Herr Amthor. Das zeigt: Das Thema hat deutlich höhere Relevanz in diesem Hause bekommen – außer bei Herrn Amthor.
Die Bundesregierung allerdings ignoriert seit Jahren viele Formen digitaler Gewalt, die Frauen und Mädchen in Deutschland auszuhalten haben. 2018 hat die Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zu digitaler Gewalt noch geantwortet, dass ihr das Ausmaß völlig unbekannt sei, da es ja keine Kriminalstatistiken gibt, die das erfassen, obwohl die Istanbul-Konvention das vorschreibt. Sie schrieb mir auch, dass digitale Gewalt gegen Frauen ja kein Cybercrime sei, weil es keine Angriffe gegen informationstechnische Systeme oder Daten gibt. Das ist aber falsch. Digitale Gewalt ist auch, wenn Männer auf den Smartphones ihrer Ex eine Spyware, Spionagesoftware, installieren, um ihre Bewegungen zu verfolgen oder ihre Nachrichten zu lesen.
Immerhin hat der anhaltende Druck der Opposition – auch meiner Fraktion – dazu geführt, dass die Bundesregierung nun endlich eine Gesetzesänderung zum Thema Stalking vorgelegt hat – genau an dem Tag übrigens, an dem hier endlich eine Anhörung zu digitaler Gewalt stattfand. Anderthalb Jahre habe ich mich mit meiner Fraktion dafür eingesetzt.
Es gibt nun – hoffentlich bald – eine effektivere Strafverfolgung bei widerrechtlicher Verbreitung intimer Bilder und bei digitalem Stalking. Aber es fehlt noch sehr viel, um Frauen und Mädchen wirksamer zu schützen. Meine Fraktion fordert daher in ihrem Antrag mehr Informationen, eine Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik, um die Formen digitaler Gewalt zu erfassen, aber auch mehr Forschung, vor allem im Dunkelfeld. Es braucht mehr Unterstützung für Betroffene durch besser ausgestattete, aber auch besser qualifizierte Beratungsstellen. Und natürlich braucht es Spezialistinnen und Spezialisten bei Polizei und Justiz.
Es darf nie wieder vorkommen, wie hier in Berlin leider öfter, dass Opfer an die Sittenpolizei verwiesen werden, weil der Mann die intimen Fotos seiner Ex ins Netz gestellt hat und man bei der Polizei meinte, es gehe ja irgendwie um Sex. Auch das Strafrecht muss wirksamer werden. Aktuell werden nicht einmal 2 Prozent der angezeigten Stalker verurteilt. Und last, but not least braucht es auch eine Änderung der Impressumspflicht, der Pflicht, eine Privatadresse, zum Beispiel auf Blogs, zu veröffentlichen, die insbesondere Aktivistinnen und Aktivisten und Journalistinnen und Journalisten gefährdet. Da erwarte ich einen Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene, wo die Grundlage für die Impressumspflicht gerade jetzt neu verhandelt wird. Das forderte im Übrigen auch der Sachverständige der CDU/CSU bei der Anhörung. Allerdings haben Sie, laut Ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage, nicht vor, das zu tun, und das ist inakzeptabel.
Die Linksfraktion fordert: Lassen Sie die Opfer nicht länger im Stich! Schützen Sie Frauen und Mädchen besser vor digitaler Gewalt! Was zu tun ist, steht umfassend in unserem Antrag der Linksfraktion. Im Übrigen haben Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren. § 219a gehört abgeschafft, immer noch.
Vielen Dank.