Frage:
Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Messenger Telegram FZ LLC, mit Sitz in Dubai gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren nach Straftatbestand bzw. Tatvorwurf (Drucksachennummer 203225 Frage 41)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 29. August 2022:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, ob bei den Staatsanwaltschaften der Länder entsprechende Verfahren geführt werden. Das Bundeskriminalamt ist nicht mit Ermittlungen in Verfahren im Sinne der Fragestellung befasst.