FRAGE:
Plant die Bundesregierung, ihrem Anspruch einer Kultur von Transparenz und nachvollziehbarem Verwaltungshandeln und im Lichte einer von ihr im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ohnehin beschlossenen Überwachungsgesamtrechnung, Statistiken über automatisiert abgefragte Bestandsdaten nicht nur für Telefonnummern, sondern insbesondere auch für Daten der Nutzer und Nutzerinnen bestimmter IP-Adressen und E-Mailpostfächer zu erheben und dafür eine ggf. erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen – und wenn nein, warum nicht (Drucksachennr. 20/2692, Schriftliche Frage Nr. 121) ?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert
vom 4. Juli 2022
Die Bundesregierung plant derzeit keine weitere Statistik für automatisiert abgefragte Daten. Im Rahmen des automatisierten Auskunftsverfahrens nach § 173 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) können personenbasierte, nummernbasierte und anschriftenbasierte Ersuchen gestellt werden. E-Mail-Adressen und andere Anschlusskennungen werden gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 der Kundendatenauskunftsverordnung (KDAV) im Rahmen dieser Ersuchensarten mitbeauskunftet, soweit diese von dem zur Auskunft
verpflichteten Telekommunikationsanbieter vergeben wurden. Die Bundesnetzagentur erstellt und veröffentlicht eine Statistik über die
nummernbasierten und personenbasierten Datenabfragen im automatisierten Auskunftsverfahren.