Frage:
Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung des Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? Drucksache 20456 Frage 8
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022
„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen
als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf
Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu
gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden
Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021).
Anmerkung zur Definition:
Die oben angeführte Definition kann als gemeinsame Basis verstanden
werden, die von den Ressorts jeweils entsprechend der Zuständigkeiten
differenziert und operationalisiert wird.
Tabellarische Übersicht im Originalschreiben
Anmerkung zu den Maßnahmen:
Die Aufstellung ist nicht erschöpfend, sondern eine Auswahl der Projekte, die dezidiert digitale Souveränität zum Ziel haben.