Frage
Bis wann hat sich die Bundeswehr an der Erfassung biometrischer Daten von afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Weiterleitung an das US-Militär beteiligt (siehe Bundestagsdrucksache 17/6862), und wie viele biometrische Daten von sogenannten „Ortskräften“ (z. B. afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Unterstützerinnen und Unterstützern von militärischen Kräften und diplomatischem Dienst) wurden dabei erfasst und an das US-Militär weitergeleitet? (BT Drucksache 19/32251, Frage 85)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 3. September 2021
Biometrische Daten konnten von Bundeswehrangehörigen auf der Grundlage der Mandate des Deutschen Bundestages und im Rahmen der dazu ergangenen Einsatz- und Verfahrensregeln bis zum Einsatzende Resolute Support gesammelt und an das Hauptquartier weitergeleitet werden. Die Anzahl der erfassten biometrischen Daten und inwieweit diese Daten aus dem Hauptquartier weitergegeben wurden, kann nicht nachgehalten werden, da diese Daten statistisch nicht erfasst wurden.