Frage

Wie ist der aktuelle Sachstand (einschließlich gegebenenfalls aktualisierter Zeitplan) zur Schaffung der Voraussetzungen (rechtlich wie auch technisch) für die „Modernisierung des Verkündungswesens“ (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/themen/einfuehrung-der-elektronischen-verkuendung-von-gesetzen-und-verordnungen-des-bundes-1587586), und was sind die Ursachen für möglicherweise aufgetretene Verzögerungen gegenüber dem Zeitplan von Juni 2020 („Bis Juli 2020: Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen. (laufend) – Bis September 2021: Beschaffung und Entwicklung einer IT-Lösung. (laufend) – Januar 2022: Inbetriebnahme der elektronischen Verkündung. (in Planung)“; vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/themen/einfuehrung-der-elektronischen-verkuendung-von-gesetzen-und-verordnungen-des-bundes-1587586; siehe auch Bundestagsdrucksache 19/15819; bitte die konkreten Probleme im zeitlichen Ablauf darstellen)? (BT-Drucksache 19/31818, Frage 51)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange (BMJV) vom 28. Juli 2021

Eine Anpassung der Projektplanung sowie der Projektzeitplanung war gegenüber dem genannten Zeitplan vom Juni 2020 erforderlich. Der aktuelle Zeitplan lautet zusammengefasst wie folgt:

Bis Dezember 2022: Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen sowie Entwicklung und Bereitstellung einer Verkündungsplattform (Umsetzungsstufe 1, Inbetriebnahme Januar 2023 statt bisher Januar 2022);
parallel hierzu Entwicklung und Bereitstellung einer Fachapplikation (Umsetzungsstufe 2, Daten in Überarbeitung befindlich).

Die Verzögerungen in der Zeitplanung sind in der Veränderung der ursprünglichen Projektablaufplanung begründet. Es wurde notwendig, die Umsetzung für den Wirkbetrieb 0 des Projektes „Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes (E-Verkündung)“ in 2 Stufen zu planen. Anlass für diese Anpassung war insbesondere, dass der Betriebsdienstleister Mitte 2020 kurzfristig mitgeteilt hatte, den Betrieb aufgrund eines sehr langen Bearbeitungsvorlaufs nur für die Verkündungsplattform planmäßig aufnehmen zu können.

Zudem bat das für die Verkündung zukünftig zuständige Bundesamt für Justiz dringend darum, den Test- und auch den Wirkbetrieb für die Verkündungsplattform weiter nach hinten zu schieben, da am Ende der Legislaturperiode absehbar eine erhebliche Belastungsspitze mit vielen und zum Teil eiligen Verkündungen zu bewältigen sein wird und in dieser Zeit die Personalkapazitäten nicht zusätzlich mit dem Start des Testbetriebs und den organisatorischen Vorbereitungsarbeiten für den Wirkbetrieb belastet werden sollten, um die originären Aufgaben bewältigen zu können. Deshalb erscheint der Start der neuen Verkündungsplattform zu Beginn des Jahres 2023 sachgerecht. Damit wäre die erste Stufe des Projektes umgesetzt und die Bürgerinnen und Bürger können ab diesem Zeitpunkt kostenfrei die Plattform nutzen.

Die zweite Stufe – die Digitalisierung der Prozessabschnitte nach der Verabschiedung bis zur Verkündung – erfordert eine komplexe Softwareentwicklung. Die ersten Überlegungen zur Nutzung einer Standardsoftware haben zu keinem umsetzbaren Ergebnis geführt. Deshalb muss insoweit durch einen neuen Dienstleister die vorhandene Sollkonzeption
umgesetzt werden.

Diese Verzögerungen im Projektablauf ziehen eine Verschiebung des bereits erarbeiteten neuen Gesetzes zur Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes sowie der damit verbundenen Grundgesetzänderung nach sich. Denn es erscheint nicht angemessen, abstrakt die rechtliche Möglichkeit einer elektronischen Verkündung zu regeln, ohne die konkrete technische Umsetzung präsentieren zu können. Die Gesetzentwürfe sollen in der 20. Legislaturperiode zeitnah eingebracht werden, damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Wirkbetrieb der Verkündungsplattform im Jahr 2022 geschaffen werden.