Frage

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe werden durch den Bund Aufwände im Zusammenhang mit der Nutzung der Luca-App übernommen (siehe Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz – MPK – vom 3. März 2021 „Die Finanzierung des Backends sowie der Anschaffung und des Betriebes des ausgewählten und beauftragten Systems erfolgt für die kommenden 18 Monate durch den Bund.“ www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63dB817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1, bitte Rechtsgrundlage und Höhe der Kosten getrennt für alle potentiellen Kostenpositionen, wie Lizenzen, Backend, Schnittstellen, SMS-Kosten, Anschaffung und Betrieb von Hardware usw. angeben)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 136)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 9. Juni 2021
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 wurde beschlossen, dass sich die Länder verpflichten, sicherzustellen dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, zum Beispiel über Apps, erfolgen kann. Die Bundesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass sie ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Länder bei der Wahl eines Systems befürwortet. Unter dieser Voraussetzung hat der Bund seine Unterstützung hinsichtlich der Finanzierung des Backends, der Anschaffung und des Betriebs des ausgewählten und beauftragten Systems zugesagt. Rechtsgrundlage für eine finanzielle Förderung des Bundes ist die Möglichkeit, den Ländern auf der Grundlage von Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen zu gewähren.

Infolge der Corona-Pandemie kam es zu außerordentlichen Belastungen für die Wirtschaft, insbesondere für Einzelhandel und Gastronomie. Die Bereitstellung eines kostenlosen Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung stellt einen wesentlichen Baustein dar, um Öffnungsstrategien zu ermöglichen und damit das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Die Rahmenbedingungen der Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung werden über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Hierzu und zur Frage der Höhe sowie der näheren Ausgestaltung der Finanzhilfen steht die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern im Austausch. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.