2021 konnten wir die Landung einer Marssonde live verfolgen, während der Distanzunterricht für viele Kinder weiterhin unmöglich ist. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt nur einen Rechtsanspruch auf lahmes Internet mit etwa 30 Mbit/s – ernsthaft, GroKo? Die Linksfraktion legte einen Antrag für ein echtes “Recht auf schnelles Internet” vor, um digitale Daseinsvorsorge für alle Menschen in Stadt und Land zugänglich zu machen.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren den Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, der mit seinen über 450 Seiten dick ist wie ein Telefonbuch. Drei Minuten Redezeit reichen daher nicht aus für fundierte Kritik an der immer noch verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung und an neuen Überwachungsbefugnissen oder an zu langen Telekom-Vertragslaufzeiten und an zu engen Vorgaben für regionales Roaming.
Ich beschränke mich heute auf ein Thema, auf den Universaldienst als Recht auf schnelles Internet. Seit drei Jahren ist die Bundesregierung in der Pflicht, dieses Recht gesetzlich zu verankern und europäisches Recht damit in nationales umzusetzen. Unverbindlich versprochen wurde der Bevölkerung ein schnelles Netz ja schon recht oft: 50 Mbit/s bis Ende 2018, 1 000 Mbit/s bis 2025. Wir alle wissen, die Realität sieht völlig anders aus: Der Fortschritt beim Breitbandausbau bleibt eine Schnecke.
Das hatte und hat in der Pandemie dramatische Folgen für viele. Wir konnten Anfang des Jahres zwar alle live die Landung einer Marssonde verfolgen, aber den Distanzunterricht von zu Hause konnten viele Kinder nicht nur bei mir, im Norden von Brandenburg, immer noch nicht machen. Viele Erwachsene verzweifeln beim Versuch, stabile Videokonferenzen im Homeoffice einzurichten. Verfehlte Förderstrategien und Andi Scheuers blinder Glaube daran, dass Großkonzerne digitale Daseinsvorsorge vernünftig leisten können, bremsten den Ausbau.
Leider bringt aber auch dieser Gesetzentwurf nur einen Rechtsanspruch auf lahmes Internet. Denn aktuell genügen 56 Kilobit pro Sekunde als funktionaler Internetanspruch; die 90er-Jahre lassen freundlich grüßen. Daraus wollte die GroKo im ersten Gesetzentwurf lächerliche 10 Mbit/s machen. Erst im überarbeiteten Entwurf hat sie ihren geringen Anspruch auf 30 Mbit/s gesteigert. Immerhin sollen jetzt die Homeofficefähigkeit und Videostreaming in angemessenem Umfang nicht mehr als Luxus gelten. – Ernsthaft, GroKo?
Mit dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion, der Linken, wäre ein wirkliches Recht auf schnelles Internet verankert:
100 Mbit/s für den Download, 50 Mbit/s für den Upload, und zwar egal ob man in der Lausitz, im Havelland oder auch in Oberhausen wohnt. Denn der Zugang zu digitaler Daseinsvorsorge, der darf nicht davon abhängen, ob ich auf dem Land oder in der Stadt wohne. Deshalb heißt das ja „Universaldienst“.
Weil sich Technologie aber weiterentwickelt, wollen wir auch einen Rechtsanspruch auf einen Gigabitanschluss bis 2030 schaffen. Ich erinnere daran, die Bundesregierung verspricht das ja bereits für 2025. Dann sollte das bis 2030 als Rechtsanspruch wohl kein Problem sein.
Im Übrigen haben Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren. § 219a StGB gehört abgeschafft.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.