Frage: Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit besetzt, wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive den dazu nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)? (Schriftliche Frage, Drucksache 19/26785)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 7. Februar 2020:

Vorbemerkung der Bundesregierung Gemäß der Fragestellung waren sämtliche Personen zu erfassen, die mit IT-Sicherheit inklusive IT-Sicherheitsmanagement befasst sind und nicht nur diejenigen, die die IT-Sicherheit der jeweiligen Behörde verantworten. Die Angaben zu den Personalstellen erfolgt auf Basis der sog. Funktionen-Ausstattung, welche mit Planstellen (für Beamte) und Stellen (für Tarifbeschäftigte) unterlegt ist. Die von den Bundesministerien gemeldeten Angaben sind sehr heterogen. Dies ist zum einen auf die deutlichen Größenunterschiede der nachgeordneten Bereiche zu-rückzuführen. Zum anderen wurden neben Funktionen für die Querschnittsaufgabe „IT-Sicherheit“ für die jeweilige Behörde bei bestimmten Ressorts auch fachspezifische Ressortzuständigkeiten im Bereich IT-Sicherheit erfasst. Hier kommt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit seiner Abteilung für Cyber- und Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Seitens BMI werden daher sämtliche Beschäftigte der Abteilung CI und des BSI erfasst. Das BSI hat aufgrund seiner wachsenden Bedeutung einen rasanten Stellenaufwuchs zu verzeichnen. Hinsichtlich der Zahl unbesetzter Funktionen im Ressort BMI ist folglich zu beachten, dass für die im Stellenhaushalt 2020 neu ausgewiesenen Stellen insb. des BSI Ausschreibungsverfahren noch ausstehen bzw. erst kürzlich angelaufen sind. Neben dem BMI befinden sich auch andere Ressorts in der Situation, neu ausgebrachte Stellen noch besetzen zu müssen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gern. § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre. Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden.

Antwort

Die in den Bundesministerien inklusive den dazu nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Funktionen im Bereich IT-Sicherheit können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.