Frage 1: Welche finanzielle und persönliche Ausstattung hat die im Koalitionsvertrag und im zweiten Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership erwähnte E-Government-Agentur (umbenannt in Digital Innovation Team), und wie ist die geplante Ausstattung für die kommenden drei Jahre?
Frage 2: Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte E-Government-Agentur in Digitial Innovation Team umbenannt (siehe Zweiter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership), und in welcher Weise haben sich die im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Govement-Agentur verändert (bitte konkret weggefallene, veränderte oder neue Aufgaben benennen)?
Antworten des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 31. Oktober 2019:
Zu 1.: Die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams / E-Government-Agentur“ (PG DIT) kann während der Projektlaufzeit auf bis zu 10 Beschäftigte aufwachsen. Aktuell sind 5 Beschäftigte der Projektgruppe zugeordnet. Für die Projektgruppe war von Beginn an ein sukzessiver, bedarfsgerechter Personalaufwuchs geplant. Das weitere noch erforderliche Personal mit entsprechender Expertise ist noch zu gewinnen.
Für die Arbeit der Projektgruppe stehen bis Ende 2020 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4,9 Mio. € zur Verfügung. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für die spätere E-Government-Agentur erfolgt in zukünftigen Aufstellungsverfahren.
Zu 2.: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Projektgruppe PG DIT mit dem Ziel eingerichtet, eine „E-Government-Agentur“ als Innovationseinheit der Bundesverwaltung zu konzipieren und aufzubauen.
Die Laufzeit der Projektgruppe ist angelegt bis Ende 2020, bis dahin soll über die Institutionalisierung bzw. die Ausgründung einer späteren E-Government-Agentur entschieden werden. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Bundesverwaltung bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und der Wissenstransfer zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der lnnovationsforschung und dem agilen Projektmanagement in die Bundesverwaltung. Eine Änderung der im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Government-Agentur geht damit nicht einher.