Frage: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der eingeladenen Personen zum Runden Tisch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger, der am 15. November 2018 stattfand, und worauf begründet sich die Entscheidung, keine Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft an diesen Runden Tisch einzuladen (bitte nach eingeladener Person und Auswahlkriterium aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 19/6212)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 23. November 2018
Am 15. November 2018 führte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley ein kurzfristig anberaumtes Gespräch, an dem mit Vertretern von Google, des BITKOM, des BDZV, des VDZ, der VG Media, des DJV sowie einem freien Journalisten Vertreter aus allen betroffenen Bereichen teilgenommen haben. Der Termin diente einem allgemeinen Gedankenaustausch im Kontext der aktuellen rechtspolitischen Diskussion um ein europäisches Leistungsschutzrecht des Presseverlegers.