Frage: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die auf der Drucksache 5306/18 des Rates der Europäischen Union erwähnten bewährten Verfahren in Bezug auf die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet
auch in Deutschland umzusetzen? (BT-Drucksache 19/4734)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange
vom 1. Oktober 2018:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen auf www.rechtsprechung-im-internet.de für interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenlos im Internet bereit. Die Entscheidungen sind anonymisiert und werden grundsätzlich ungekürzt sowie mit Metadaten veröffentlicht, die von Dokumentationsstellen des Bundes erzeugt werden. Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Zu Recherchezwecken gibt es eine „einfache“ und eine „erweiterte“ Suche. Die Entscheidungen stehen in verschiedenen Formaten (u. a. auch im XML-Format) zu Anzeige, Ausdruck und Download zur Verfügung. Sie sind in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich. Das Angebot www.rechtsprechungim-internet.de ist an die ECLI-Suchmaschine des Europäischen Justizportals angeschlossen und enthält auch einen Link zum Justizportal des Bundes und der Länder mit Verweisen auf Internetangebote der Bundesgerichte und Landesjustizverwaltungen.