Frage: Wie viele Fälle von Darstellungen von Missbrauchshandlungen an Kindern (Kinderpornografie) sind der Bundesregierung für das Jahr 2017 in Deutschland bekannt geworden, und wie viele dieser Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt? (BT-Drucksache 19/2922)

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz vom 18. Juni 2018:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden „Verbreitung, Er- werb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“ (Schlüssel 143200) erfasst. Im Jahr 2017 wurden 6 512 Fälle registriert. Die Aufklärungsquote lag 2017 bei 89,5 Prozent, das entspricht 5 825 auf- geklärten Fällen.

Die in der PKS enthaltenen Zahlen können jedoch nur einen Teil der in Deutschland tatsächlich bekannt gewordenen Fälle darstellen. Folgende Fallkonstellationen werden in der PKS nicht erfasst:

  •   Hinweise, die direkt bei einer Staatsanwaltschaft eingehen, in denen aber keine weiteren Ermittlungen durch die Polizei beauftragt werden, beispielsweise aufgrund von Verfahrenseinstellungen.
  •   HinweiseaufStraftateninDeutschland,diebeimBundeskriminalamt (BKA) aus dem Ausland eingehen, bei denen allerdings kein konkre- ter Tatort in Deutschland feststellbar ist.Demnach sind die genannten Fallzahlen der PKS um etwa 8 400 weitere Fälle zu ergänzen, die von einer US-amerikanischen Organisation über- mittelt wurden. Eine Aufklärung dieser Sachverhalte war mangels ge- eigneter Ermittlungsansätze nicht möglich. Die Daten finden bisher kei- nen Eingang in die PKS, weil sie zwar deutschen IP-Adressen, nicht aber einer konkreten Person in einem Bundesland zuzuordnen sind. Gleich- wohl müssen für eine Einschätzung der Lage beide Zahlen zusammen- gefasst werden. Im Ergebnis erlangte die deutsche Polizei im Jahr 2017 Kenntnis von mindestens rund 14 900 Fällen. Die Aufklärungsquote re- duziert sich somit jedenfalls von knapp 90 auf rund 40 Prozent.Auf diesen Umstand und die Limitierungen bzgl. der PKS-Erfassungen hat das Bundeskriminalamt in der Vergangenheit bereits mehrfach hin- gewiesen. Mögliche Anpassungen der Erfassungsrichtlinien wurden durch das BKA in den Diskussionsprozess eingebracht. Konkrete Ände- rungen der PKS müssen zwischen Bund und Ländern abgestimmt und beschlossen werden.