15.03.18 – Antrag – Drucksache Nr. 19/1005
Dass das geltende Recht „Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit“ bis heute nicht durchgesetzt wurde, ist nicht hinnehmbar. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 wird der überfälligen gesellschaftlichen Aufgabe, Lohndiskriminierung zügig zu beenden, nicht gerecht. Ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz muss betriebliche Prüfverfahren verbindlich einführen, Auskunftspflichten für alle Betriebe vorsehen und geeignete Sanktionsmechanismen mitbringen. (zum PDF)