26.10.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/16

Durch die Grundgesetzänderung soll die Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden. Damit wird der dem Grundgesetz innewohnende Gedanke, dass die Bevölkerung der Souverän ist und die repräsentativ-parlamentarische Demokratie verstärkt. Bundesweite Volksentscheide wirken Politikverdrossenheit entgegen, machen Betroffene zu Beteiligten und aktivieren die Bürger*innen. Für mehr Mitbestimmung sollen alle Menschen ab 16 Jahren, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland Leben wahlberechtigt sein. (zum PDF)