Für das Aufspüren von IT-Sicherheitslücken sind Hinweise Dritter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft sowie ehrenamtliche Security-Experten elementar. Doch solche eigeninitiativ tätigen Hacker würden sich in Deutschland ohne vorliegendes Einverständnis der betroffenen Programm- oder Systemverwalter „grundsätzlich strafbar machen“. Dies gelte auch für Litauen und Schweden, geht aus einem jetzt veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Strafbarkeit von Hacking im internationalen Vergleich hervor, das die Linken-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg in Auftrag gegeben hat. In anderen EU-Staaten wie Frankreich, den Niederladen und Österreich werde das Aufdecken von Sicherheitslücken durch ethische Hacker dagegen größtenteils begrüßt.